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Coronavirus: Kretschmer droht Haftstrafen an

Sachsen greift in der Corona-Krise zu immer drastischeren Mitteln. Manche Leute zeigen sich unbelehrbar und zwingen die Polizei zum Eingreifen.

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Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU)
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) © Sebastian Kahnert/dpa

Dresden. Sachsen will Menschenansammlungen in Zeiten der Corona-Krise unter Strafe stellen. Dies solle mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden können, sagte Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) am Freitag in einem Videobriefing. "Das ist eine harte Ansage. Aber sie ist notwendig (...) Für mich ist ganz entscheidend, dass nicht alle in Mithaftung genommen werden für eine kleine Gruppe, die sich nicht angemessen verhält." Man wolle, dass sich Menschen in Sachsen noch frei bewegen könnten. Wenn das aber "ohne Sinn und Verstand" passiere, müsse man eingreifen.

Die Regelung gilt als Teil einer verschärften Allgemeinverfügung ab diesem Sonntag. Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Eine Größenordnung für Menschenansammlungen wurde nicht genannt. Familien seien damit nicht gemeint, hieß es. Aber wenn sich sechs Jugendliche in einem Park treffen, um gemeinsam etwas zu trinken, sollten Ordnungsdienst und Polizei einschreiten. Es habe in den vergangenen Tagen ein buntes Treiben in Parks und auf Spielplätzen gegeben, sagte Kretschmer: "Das ist etwas, was so nicht funktionieren wird, wenn wir die Ansteckungsketten unterbrechen wollen."

Ausgangssperren möglich, aber nicht flächendeckend

Der Ministerpräsident erinnerte daran, dass es in Bayern bereits Ausgangssperren gibt. "Wenn es regional nötig ist, muss man zu solch einem Instrument greifen. Auf jeden Fall ist es keines, was für ein gesamtes Land gelten kann", sagte er. In Sachsen sei man noch nicht in dieser Situation, das sei an den Fallzahlen sichtbar: "Mit den Instrumenten, die jetzt noch einmal nachgeschärft wurden, müssen wir in den kommenden Wochen arbeiten." Er rechne damit, dass es in den nächsten zehn Tagen noch zu einem Zuwachs an Infektionen komme. Ostersonntag sei der Tag, an dem man die Maßnahmen auf ihren Erfolg hin bewerten müsse.

Laut Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) haben sich bis Freitag 562 Menschen in Sachsen mit dem Virus infiziert, 173 mehr als am Vortag bekannt. Zum Schutz der Bevölkerung gelte es nun, weitere Verordnungen zu treffen. Die erneuerte Allgemeinverfügung betreffe unter anderem ein Besuchsverbot für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen sowie für Alten- und Pflegeheime. Innenminister Roland Wöller (CDU) ergänzte die Liste. So würden ab Sonntag alle Gaststätten bis auf Personalkantinen geschlossen bleiben. Gleiches gelte für Baumärkte, Kosmetikstudios, Friseure und Physiotherapien. Geschäfte für den täglichen Bedarf seien weiter offen.

"Regeln machen nur dann Sinn, wenn man sich daran hält", sagte Wöller. Polizei und Ordnungsbehörden seien unterwegs und hätten bereits 83 Verstöße festgestellt. Meist seien Platzverweise erteilt worden, in einem Fall habe man auch ein Restaurant räumen müssen. (dpa)