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Geht es an der Lochmühle weiter?

Die Corona-Krise hat auch bei der Bauplanung für den Liebethaler Grund zu Verzögerungen geführt. Der Bauherr hält am Hotelneubau fest.

Von Siri Rokosch
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Am neu gestalteten Biergarten nach historischem Vorbild soll in den nächsten Wochen ein Geländer zur Wesenitz angebracht werden.
Am neu gestalteten Biergarten nach historischem Vorbild soll in den nächsten Wochen ein Geländer zur Wesenitz angebracht werden. © Daniel Schäfer

Für die Lochmühle in Mühlsdorf, im Liebethaler Grund, soll bis Ende Mai ein neuer und vollständiger Bauantrag für alle Bauvorhaben eingereicht werden. Das sagte der Investor Hermann Häse auf Anfrage von Sächsische.de.

 "Wegen der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie konnte der erweiterte Bauantrag bislang nicht fertiggestellt werden. Jetzt werden wir alle Planungsunterlagen bis zum 31. Mai 2020 beim Landratsamt abgeben", sagt Hermann Häse. 

Eigentlich war eine Abgabe des vollständigen Bauantrags bis Ende März geplant. Darin sei nun, nach Aussage Häses, zusätzlich der Hotelneubau "Walhall" an der Richard-Wagner-Straße enthalten, ebenso wie die Parkplätze und die Felssicherung ohne die Felskuppen. Die obere Naturschutzbehörde in der Landesdirektion Sachsen hatte aufgrund erheblicher Unstimmigkeiten in den bisherigen Antragsunterlagen den Bauherren am 8. Januar aufgefordert, detaillierte Bauanträge für das komplette Vorhaben einzureichen. 

Das Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde hatte Hermann Häse zwischenzeitlich auch darüber informiert, dass der Hotelneubau „Walhall“ an der Felskante oberhalb der Lochmühle bauplanungsrechtlich nicht genehmigungsfähig sei. Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kann eine Baugenehmigung ohne das Einvernehmen der Landesdirektion Sachsen nicht erteilen.

Bisher durfte Hermann Häse nur  Notsicherungsmaßnahmen an der Lochmühle und am Torhaus vornehmen, den Mühlgraben beräumen, die Ufermauern sichern, eine neue Mühlgrabenabdeckung und das Wasserschloss errichten. Zudem stellte die Landesdirektion ihre Zustimmung für den Wiederaufbau der Lochmühle in Aussicht - aber nur so, wie sie einst war. 

Nach den Plänen des Bauherrn Hermann Häse soll das einstige Ausflugsziel, die historische Lochmühle, unter strengen Denkmalschutzauflagen saniert werden und später als Gaststätte dienen. Zudem sind dort zehn Gästezimmer geplant. Dies alleine würde sich allerdings nicht rechnen, sagt Häse. Deshalb plant er einen 4-Sterne-Hotelneubau, mit frei liegender Zubringerbrücke hinauf zur Richard-Wagner-Straße. Für die Gäste sollen dort auch 30 Stellplätze für Pkws entstehen und neben der Lochmühle ein überdachter Freisitz sowie der historische Biergarten, welcher fast fertiggestellt ist. Dort würde innerhalb der kommenden drei Wochen jetzt noch ein Geländer am  Ufer angebracht werden, damit niemand in die Wesenitz stürzt.

Hinter der Lochmühle steht ein hoher Felsen, der einstutzgefährdet ist. Die Felssicherung ist vor den weiteren Bauarbeiten dringend nötig.
Hinter der Lochmühle steht ein hoher Felsen, der einstutzgefährdet ist. Die Felssicherung ist vor den weiteren Bauarbeiten dringend nötig. © Daniel Schäfer

Für all diese Vorhaben wäre allerdings eine Felssicherung nötig, da der Sandstein-Koloss an der Mühle einsturzgefährdet ist. Der Malerweg hinab zur Lochmühle und zum Richard-Wagner-Denkmal ist deshalb schon seit Längerem für Wanderer gesperrt. Für die Baupläne wurde vom Landratsamt bisher keine Baugenehmigung erteilt. Grund dafür waren u.a. naturschutzrechtliche Bedenken der Landesdirektion Sachsen. 

Ob die nun neu ausgearbeiteten Baupläne ausreichen werden, um eine Baugenehmigung für all die umfangreichen Vorhaben an der Lochmühle zu erteilen, werden die nächsten Wochen zeigen. Walter Bürkel, der Vizepräsident der Landesdirektion, betont ausdrücklich: "Wir würden gern helfen. Herr Häse müsste seine Baupläne aber komplett für alle Vorhaben bei uns beziehungsweise dem Landratsamt abgeben, damit wir alles prüfen können und gemeinsam mit ihm eine Lösung finden. Dennoch befindet sich das Areal, welches bebaut und umgebaut werden soll, am Rande des Nationalparks Sächsische Schweiz, und das erfordert besonderen Schutz." 

Genauer gesagt, handelt es sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet, für das ausnahmsweise der Freistaat zuständig ist. 

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