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Corona: Notbetreuung in Dresden erweitert

Seit heute dürfen noch mehr Kinder in Dresdner Kindergärten betreut werden. Für welche Berufe die Regelung gilt und was Sie dazu jetzt noch wissen müssen.

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Seit Dienstag dürfen auch in Dresdner Kindergärten mehr Kinder betreut werden.
Seit Dienstag dürfen auch in Dresdner Kindergärten mehr Kinder betreut werden. © Symbolfoto: Sina Schuldt/dpa

Dresden. Das Land Sachsen hat am Montag, 23. März, den Anspruch auf eine Kita-Notbetreuung ausgeweitet. Demnach dürfen nun auch Kinder von Eltern betreut werden, die bei Banken, in der Landwirtschaft, bei Krankenkassen oder in der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten.

Voraussetzung ist, dass beide Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Ausnahmen von dieser Regelung gelten für Menschen in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie bei der Polizei. Alle Dresdner Kitas sind am Montag über die Ausweitung informiert worden, sodass sie ab Dienstag gelten können.

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Die Notbetreuung in den Dresdner Kindertageseinrichtungen war laut Stadtverwaltung ohne Komplikationen angelaufen. In den städtischen Kitas und Horten werden pro Tag rund 600 Kinder beaufsichtigt. Im regulären Betrieb wären es aktuell rund 27.200 Kinder. Betreut werden dürfen nur Kinder von Eltern aus sogenannten systemrelevanten Berufen wie Ärzte, Krankenpflege, Pflege oder Einzelhandel. 

Diese Berufsgruppen können Notbetreuung in Anspruch nehmen: 

Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung:

  • Sächsischer Landtag
  • Polizei
  • Justizvollzug
  • Gerichte und Staatsanwaltschaften
  • Krisenstabspersonal
  • Berufsfeuerwehr, freiwillige Feuerwehr, sofern Tagesbereitschaft besteht,
  • Bergsicherungsbetriebe und Grubenwehren
  • Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen
  • Opferschutzeinrichtungen
  • betriebsnotwendiges Personal in Einrichtungen und Behörden des Freistaates Sachsen, des Bundes einschließlich der Bundeswehr sowie der sächsischen Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit

Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit:

  • Telekommunikation, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Post, Energieversorgung einschließlich
  • Tankstellen und Mineralölunternehmen (Netzsicherstellung)
  • Wasserversorgung
  • Entsorgung (Abwasserbeseitigung, Müllentsorgung)
  • Luftverkehr (betriebsnotwendiges Personal)
  • ÖPNV, SPNV, EVU (betriebsnotwendiges Personal)
  • Binnenschifffahrt (betriebsnotwendiges Personal)
  • Rundfunk, Fernsehen, Presse einschließlich Erzeugung von Pressedruckerzeugnissen
  • Banken und Sparkassen
  • Krankenkassen (betriebsnotwendiges Personal)
  • Rentenversicherung (betriebsnotwendiges Personal)

Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs:

  • Ernährungswirtschaft und Landwirtschaft
  • Lebensmittelhandel und -großhandel
  • Transport und Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs 

Gesundheitsversorgung und Pflege:

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen
  • Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale
  • Notfallversorgung
  • Praxen von Gesundheitsfachberufen
  • Krankenhäuser und medizinische Fakultäten
  • Rettungsdienst
  • Apotheken und Sanitätshäuser
  • Labore
  • Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • stationäre Einrichtungen für Pflege, Reha, Eingliederungshilfe
  • ambulante Pflegedienste
  • Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal in genannten Einrichtungen

Bildung und Erziehung:

  • Personal zur Sicherstellung der Notbetreuung in Kitas und Schulen
  • stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder und Jugendhilfe

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