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Besuche im Krankenhaus wieder möglich

In Bautzen, Bischofswerda und Kamenz können Patienten ab Sonnabend wieder besucht werden. Unter strengen Auflagen.

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Seit Mitte März durften Patienten in den Krankenhäusern in Bautzen, Bischofswerda und Kamenz nur in Ausnahmefällen besucht werden. Ab 6. Juni wird diese Regelung gelockert.
Seit Mitte März durften Patienten in den Krankenhäusern in Bautzen, Bischofswerda und Kamenz nur in Ausnahmefällen besucht werden. Ab 6. Juni wird diese Regelung gelockert. © SZ/Uwe Soeder

Bautzen/Bischofswerda/Kamenz. Aufatmen für Patienten und Angehörige: In den Krankenhäusern Bautzen, Bischofswerda und Kamenz sind nach dem wochenlangen Besuchsverbot wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab 6. Juni wieder Besuche möglich. Das teilen die Oberlausitz-Kliniken (OLK) und das Malteser-Krankenhaus  St. Johannes mit. Entsprechend der neusten Corona-Schutz-Verordnung könne das Besuchsverbot gelockert werden. Allerdings gelten zur Vermeidung von Infektionen weiterhin strenge Regeln. 

Darauf müssen sich Patienten und Besucher ab Sonnabend einstellen: 

· Jeder Patient darf einmal am Tag für maximal eine Stunde einen Besucher empfangen, in Kamenz für eine halbe Stunde. Besuche auf der Isolierstation St. Barbara im Kamenzer Krankenhaus sind nicht möglich.

· Jeder Besuch muss vorab mit der betreffenden Station telefonisch abgesprochen werden.

· Bei Mehrbettzimmern müssen die Besuchszeiten gegebenenfalls weiter verkürzt werden.

· Besuche können nur im Zeitfenster von 15 bis 17 Uhr erfolgen, in Kamenz von 14 bis 17 Uhr. In Ausnahmefällen sind abweichende Vereinbarungen möglich.

· Kinder dürfen von maximal zwei Familienangehörigen besucht werden, vorrangig durch die Eltern.

· Beim Betreten und Verlassen der Station ist eine Händedesinfektion vorzunehmen.

· Jeder Besucher muss zuvor einen kurzen Fragebogen ausfüllen und seine persönlichen Daten und Kontaktdaten notieren, damit bei Bedarf Infektionsketten zurückverfolgt werden können. Besucher in Kamenz können sich den Fragebogen bereits von der Internetseite des Krankenhauses herunterladen.

· Im Krankenhaus ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, das Abstandsgebot von mindestens  1,5 Metern ist einzuhalten.

· Nach Ende des Besuches ist das Krankenhaus umgehend zu verlassen.

· Besucher mit Infektsymptomatik oder möglichem Covid-19-Kontakt in den letzten 14 Tagen dürfen die Krankenhäuser nicht betreten. (SZ)

Der Beitrag wurde am 5. Juni 2020, 17 Uhr, aktualisiert.

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