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Das sind die neuen Corona-Regeln

Bund und Länder haben am Mittwoch abgestimmt, wie es in der Krise weitergeht. Die Beschlüsse zu Veranstaltungen, Läden, Schule, Reisen und Mundschutz:

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Kleine und mittelgroße Läden sollen wieder öffnen, ebenso wie Schulen. Veranstaltungen bleiben vorerst verboten. Und Mundschutz sollte so oft wie möglich getragen werden.
Kleine und mittelgroße Läden sollen wieder öffnen, ebenso wie Schulen. Veranstaltungen bleiben vorerst verboten. Und Mundschutz sollte so oft wie möglich getragen werden. © dpa/Montage:SZ

Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben am Mittwoch darüber beraten, nach welchem Fahrplan harte Anti-Corona-Maßnahmen wie Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen schrittweise wieder gelockert werden können. 

Das sind die Ergebnisse:

1. Geschäfte, Restaurants, Theater, Clubs:

In der Corona-Krise sollen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen ab Montag wieder öffnen dürfen. Dies gilt unabhängig von der Verkaufsfläche auch für Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen. In Sachsen sollen auch Baumärkte ab Montag wieder öffnen.

Gastronomiebetriebe bleiben in Deutschland vorerst weiter geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Geschlossen haben weiter auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen sowie Theater, Opern und Konzerthäuser. 

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2. Schulen und Kitas:

Der Schulbetrieb in Deutschland soll deutschlandweit am 4. Mai beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und den obersten Grundschulklassen wieder aufgenommen werden. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich. Sachsen hatte letzte Woche angekündigt, die Schüler der Abschlussklassen bereits ab 20. April wieder in die Schulen zu lassen.

Die Notbetreuung in den Kitas werde auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet, heißt es in dem Papier zudem. Dadurch solle besonders Eltern in zentralen Wirtschaftsbereichen eine Rückkehr in den Arbeitsalltag ermöglicht werden. Prinzipiell sollen Kitas aber erst einmal geschlossen bleiben.

3. Veranstaltungen und Gottesdienste

Großveranstaltungen sollen bis zum 31. August grundsätzlich untersagt werden. Betroffen seien auch Fußballspiele. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen demnach von den Länder getroffen werden.

Vom Verbot betroffen seien unter anderem größere Konzerte, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen. Auch das Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bis auf Weiteres in Kraft. In Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften sollen damit vorerst keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden.

4. Mundschutz:

Das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel wird "dringend" empfohlen. Eine generelle bundesweite Maskenpflicht soll es demnach aber nicht geben. 

Alltagsmasken dienen laut Gesundheitsministerium dazu, andere vor einer Infektion zu schützen. Spezialmasken, die auch den Träger selbst schützen, sollten dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben. 

5. Kontaktbeschränkungen und Abstand:

Die seit Wochen geltenden Kontaktbeschränkungen für die Menschen in Deutschland werden grundsätzlich bis mindestens 3. Mai verlängert. Das heißt, im öffentlichen Raum muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen gehalten werden. 

Außerdem darf man sich in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Sachsen hebt dahingehend seine strikte Ausgangsbeschränkung am Montag auf und schließt sich der bundesweiten Regelung an.

Die Bewegungsfreiheit für Bewohner und Besucher von Regionen mit sehr hohen Infektionsraten soll eingeschränkt werden können. Das heißt, dass die derzeitigen, umfassenden Kontaktbeschränkungen dort aufrechterhalten oder nach zwischenzeitlichen Lockerungen lokal sofort wieder eingeführt würden. "Darüber hinaus können auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus im Einzelfall geboten sein", heißt es im Beschluss weiter.

6. Reisen:

Auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten soll verzichtet werden - sowie auf überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung werde aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland sollten weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden. 

***

Angela Merkel hat die Bürger erneut aufgerufen, sich weiterhin an die Beschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie zu halten. Man habe zwar etwas erreicht, was nicht von vorneherein absehbar gewesen sei, die Krankenhäuser, die Ärzte und die Pflegekräfte seien nicht überlastet worden, sagte Merkel am Mittwoch nach der Schaltkonferenz mit den Regierungschefs der Länder. 

Aber das sei nur ein Zwischenerfolg, "ein zerbrechlicher Zwischenerfolg", warnte Merkel. Es gebe noch nicht viel Spielraum für Änderungen oder ein Vorpreschen, auch wenn eine gute Absicht dahinter stecke. Es gebe noch keinen Impfstoff. Man müsse "äußerste Vorsicht" walten lassen. Zugleich bedankte sich die Kanzlerin bei den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie sich weitgehend an die Beschränkungen gehalten hätten. (dpa)

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