SZ + Sachsen
Merken

Sachsen plant Gesundheits-Notstandsgesetz

Der Freistaat Sachsen will sich stärkeren Zugriff auf Personal und Hilfsgüter sichern. Verstöße gegen die Meldepflicht sollen mit Geldbußen geahndet werden können.

Von Gunnar Saft
 2 Min.
Teilen
Folgen
Im Fall eines Notstandes sind alle Bürger und Unternehmen verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, ob man im Besitz einer bestimmten Menge von medizinischen, pflegerischen oder sanitären Materials ist.
Im Fall eines Notstandes sind alle Bürger und Unternehmen verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, ob man im Besitz einer bestimmten Menge von medizinischen, pflegerischen oder sanitären Materials ist. © dpa

Dresden. Mitten in der Corona-Pandemie will Sachsen die rechtlichen Möglichkeiten zum Durchsetzen von staatlichen Schutz- und Hilfsmaßnahmen erweitern. Bereits in den nächsten Tagen soll das Kabinett in Dresden dafür über ein Gesundheitsnotstandsgesetz (SächsGNG) entscheiden.

Ihre Angebote werden geladen...