Döbeln
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Corona: Start für Unternehmens-Hilfe

Die Sächsische Aufbaubank hat heute die Anträge für Firmen online gestellt. Es gibt Soforthilfen sowie Darlehen für Firmen der Region.

Von Erik-Holm Langhof
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Symbolbild © Fotostand

Das Coronavirus beeinflusst das Wirtschaftsleben in Mittelsachsen immer mehr. Viele kleine, mittlere und große Unternehmen sind wirtschaftlich stark betroffen und derzeit  verunsichert. Bund und Länder haben nun ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das betroffenen Unternehmen helfen soll.

Im Rahmen der Soforthilfe gewährt der Bund bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate für Unternehmen mit bis zu fünf Vollzeitbeschäftigten, 15.000 Euro bei zehn Beschäftigten. Falls der Vermieter die Miete reduziert, kann die so nichtausgeschöpfte Soforthilfe für zwei weitere Monate eingesetzt werden. Die Firma muss die wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch Corona versichern. Die Mittel werden über den Freistaat ausgereicht, die Anträge sind bei des Sächsischen Aufbaubank zu stellen. 

"Sachsen hilft sofort" ist darüber hinaus ein Soforthilfe-Darlehen des Freistaates Sachsen. Es dient zur Unterstützung von Einzelunternehmern, (Solo-)Selbstständigen, Kleinstunternehmen und Freiberuflern, die durch die Ausbreitung des Coronavirus unverschuldet Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben. Das Darlehen kann zum Beispiel für einen Kleinstunternehmer mit bis zu fünf Mitarbeitern 50.000 Euro betragen. 

>>>Über die Ausbreitung des Coronavirus und über die Folgen in der Region Döbeln berichten wir laufend aktuell in unserem Newsblog.<<<

Einen Antrag auf die sächsische Soforthilfe können die genannten Unternehmen bei der Sächsischen Aufbaubank stellen, wenn das Unternehmen eine Betriebsstätte in Freistaat Sachsen hat und der Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Das Darlehen ist für die gesamte Laufzeit von zehn Jahren zinslos und in den ersten drei Jahren tilgungsfrei. Das Sachsen-Darlehen ist nachrangig zu bewerten, somit führt es nicht zur Überschuldung. 

Beide Unterstützungen sind miteinander kombinierbar, die Antragsunterlagen ab sofort unter www.sab.sachsen.de eingestellt.

"Ansprüche auf Entschädigungsleistungen bestehen nur, wenn eine Quarantäne behördlich angeordnet wurde. Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn eine Infektion nachgewiesen und das Unternehmen daraufhin nicht weiter geführt werden darf", teilt Kreissprecher André Kaiser mit.

Die Übersicht unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de informiert darüber hinaus zu Steuererleichterungen und über Bürgschaftsprogramme, deren Handhabung zur Liquiditätssicherung gelockert wurde.

"Das Wichtigste ist es momentan nicht panisch, sondern umsichtig zu handeln", sagt der Kreisentwicklungschef weiter. "Unternehmen sollten besonders in der aktuellen Lage nach vorn schauen. Dazu gehört auch zu prüfen und abzuwägen, welche staatlichen Leistungen in Anspruch genommen werden. Es ist zwar richtig liegen gebliebenes aufzuarbeiten, ebenso notwendig ist aber die Betrachtung des Ist-Standes unter den gegebenen Voraussetzungen. Kommunizieren Sie mit Lieferanten, Geschäftspartnern und Kunden, die alle aktuell in der gleichen Lage sind. Suchen Sie neue Geschäftsmodelle, Nischen und Netzwerke, denn auch eine Zeit nach Corona wird kommen", rät Dr. Lothar Beier den Unternehmen weiter. "Es gibt momentan viele positive Beispiele unternehmerischen Tuns in kleinen und großen Betrieben, die durchaus Hoffnung machen."

Mit der stetig wachsenden Zahl an, teilweise gemeinsamen, Onlineshops mittelsächsischer Händler und Produzenten und der Herstellung von medizinischen Verbrauchsgütern wie Desinfektionsmittel oder Mundschutzmasken oder dem Lieferservice von Speisen und Waren des täglichen Bedarfs , führt er nur drei Beispiele an.

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