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Corona: Was ab Samstag im Kreis Görlitz gilt

In Sachsen tritt eine neue Verordnung in Kraft, die Lockerungen mit sich bringt. Anderes gilt weiter. Auch bei den Corona-Fällen gibt's Neuigkeiten.

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Symbolbild © Marijan Murat/dpa

Im Landkreis Görlitz sind keine neuen Coronavirus-Fälle hinzugekommen. Aktuell ist nur ein Mann aus Löbau infiziert, der aus einem Risikogebiet zurückkehrte. Insgesamt befinden sich 17 Personen in Quarantäne. "Für alle engen Kontaktpersonen liegt ein negativer Befund vor", teilt das Landratsamt mit.

Zudem sind auch die freiwilligen Tests im Beruflichen Schulzentrum in Weißwasser abgeschlossen, nachdem sich ein Schüler aus dem Spree-Neiße-Kreis mit Corona infizierte. Alle 109 verliefen negativ, berichtet das Landratsamt. Neun enge Kontaktpersonen müssen sich in der nächsten Woche erneut einem Test unterziehen.

Volksfeste sind wieder möglich

Derweil tritt ab Samstag im Freistaat und damit auch im Kreis Görlitz eine neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Nach dieser gelten weiter Kontaktbeschränkungen, ein 1,50 Meter-Abstand zwischen Personen sowie die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Reisebussen und bei regelmäßigen Fahrdiensten sowie im Einzelhandel zu tragen. Der Mindestabstand gilt nicht in Kitas, Schulen und bei schulischen Veranstaltungen.

Die Verordnung enthält aber auch Lockerungen. So sind ab Montag Betriebs- und Vereinsfeiern mit bis zu 50 Personen zugelassen. Zudem dürfen Volksfeste und Jahrmärkte mit genehmigtem Hygienekonzept abgehalten werden. Auch Sportveranstaltungen mit Publikum sind damit möglich. Im Freizeit- und Breitensport mit einer Besucherzahl bis 50 Personen muss das Hygienekonzept nicht genehmigt werden. Untersagt sind bis 31. Oktober Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern. Ab 1. September können sie stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und Hygieneregelungen eingehalten werden. Die Verordnung gilt bis 31. August.

14-tägige Quarantäne gilt weiter

Weiterhin müssen sich Einreisende aus Staaten mit hohem Infektionsrisiko in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach Analyse und Entscheidung durch das Gesundheits- und Innenministerium sowie das Auswärtige Amt. Derzeit fallen weit über hundert Staaten, überwiegend außerhalb Europas unter diese Einstufung. Es gehören dazu aber auch näher gelegene Länder wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Serbien und die Ukraine aber auch Urlaubsziele wie Ägypten, die Türkei oder die USA. "Einreisende haben sich über die Quarantänepflicht eigenständig zu informieren und abzusondern", so das Landratsamt.

Die Pflicht entfällt nur dann, wenn sie über einen entsprechenden ärztlichen Befund - negativen Corona-Test - verfügen. Der darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Auch dann ist das Gesundheitsamt zu kontaktieren, entweder über das Online-Formular oder das Bürgertelefon unter 03581/6635656. Wer sich nicht dort meldet, dem droht ein Bußgeld. (SZ)

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