Sachsen
Merken

Wochenmärkte in Sachsen wieder erlaubt

Die wegen des Coronavirus geltenden Bestimmungen für Wochenmärkte werden teilweise gelockert. Was jetzt wieder erlaubt ist.

 2 Min.
Teilen
Folgen
Ein Schild weist auf diesem Wochenmarkt auf die derzeit wichtigste Regel hin: Abstand zu halten
Ein Schild weist auf diesem Wochenmarkt auf die derzeit wichtigste Regel hin: Abstand zu halten © Andreas Arnold/dpa

Diese Maßnahme hatte für reichlich Verärgerung gesorgt: die Schließung der Wochenmärkte. Nun weicht Sachsen die im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen am 22. März verhängte Maßnahme etwas auf. 

Wie Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Grüne) in einer Live-Pressekonferenz am Montag sagte, dürften "mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel oder in Markthallen wieder öffnen, wenn für die Kunden ein ausreichender Sicherheitsabstand von zwei Meter gewährleistet wird." Zudem würde dies nur für Lebensmittelhändler oder Händler von Tierbedarf sowie für Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen gelten. Die neue Regel gilt ab Mittwoch, 1. April.

"Mit der Regelung geben wir regionalen Produzenten und Direktvermarktern eine Perspektive. Zudem ist die Regelung ein Beitrag zur Sicherung der Lebensmittelversorgung. Denn wenn regionale Produzenten jetzt verkaufen können, säen und pflanzen sie auch weiter", so der Landwirtschaftsminister. 

Konkret inkraft treten soll die Neuregelung am Mittwoch. Dies hängt von einer neuen Rechtsverordnung ab, die der Landtag am Dienstag beschließen will. Diese soll die bisher geltende Allgemeinverfügung und die damit verhängten Ausgangsbeschränkungen sowie Regeln für Wochenmärkte rechtssicherer und unanfechtbar gegen Klagen machen. Die neue Rechtsverordnung soll zunächst bis zum 20. April gelten. (fad)

So informieren wir Sie zum Thema Corona