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Corona: Sachsen führt Bußgeldkatalog ein

Sachsen führt eine neue Rechtsverordnung ein. Ab sofort drohen Bußgelder bei Verstößen. Aber eine Regel wurde auch wieder gelockert.

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Sport und Bewegung war in Sachsen in den vergangenen Tagen nur allein oder mit Familienmitgliedern erlaubt. Diese Regel wird nun etwas aufgeweicht.
Sport und Bewegung war in Sachsen in den vergangenen Tagen nur allein oder mit Familienmitgliedern erlaubt. Diese Regel wird nun etwas aufgeweicht. © Robert Michael/dpa

Dresden. Sachsen hat die Ausgangsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise über die Osterfeiertage hinaus bis zum 20. April verlängert. Das hat das Kabinett am Dienstag in Dresden beschlossen. Die Einschränkungen seien Teil einer neuen Rechtsverordnung, die die Maßnahmen zugleich rechtssicher machen sollten, hieß es. Die Verordnung löst die bisher geltende Allgemeinverfügung ab.

Diese Punkte sind ab dem 1. April neu:

  • In Sachsen wird die Ausgangsbeschränkung dahingehend gelockert, dass Menschen wieder im Ausnahmefall zu zweit das Haus verlassen dürfen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, zum Beispiel um spazieren zu gehen. In der Allgemeinverfügung stand bisher, dass Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine oder mit Mitgliedern des Haushalts/der Familie erlaubt ist. Damit war Sachsen strenger als der Rest der Bundesrepublik, wo das Kontaktverbot prinzipiell für mehr als zwei Personen gilt. Köpping sagt, es gehe dabei vor allem darum, alleinstehende, alte Menschen nicht vereinsamen zu lassen oder ihnen Hilfe zu verwehren. Die Zwei-Personen-Regel solle als Ausnahme begriffen werden, so die Gesundheitsministerin.
  • Zudem ist die bereits am Montag verkündete Lockerung der Regelung für Wochenmärkte enthalten. Demnach dürfen Händler von Lebensmitteln bzw. von Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen nun wieder unter freiem Himmel oder in Markthallen verkaufen. Wichtig auch hier: Die Händler müssen dafür sorgen, dass Kunden einen Mindestabstand einhalten.
  • Wer das Haus trotz Corona-Krise ohne triftigen Grund verlässt, soll in Sachsen ab Mittwoch 150 Euro Strafe bezahlen - zum Beispiel, wenn Dresdner in der Sächsischen Schweiz wandern gehen. Verstöße gegen das Besuchsverbot in Pflegeheimen und Krankenhäusern können mit Strafen zwischen 500 (Besucher) und 1.000 Euro (Heimleitung) geahndet werden. Ausgenommen vom Besuchsverbot sind Besuche von engsten Angehörigen auf Geburts-, Kinder- und Palliativstationen sowie Hospize und Besuche zur Sterbebegleitung naher Angehöriger.
  • Innenminister Roland Wöller betont, dass bei besonders schweren Verstößen sogar Freiheitsstrafen oder Geldstrafen bis zu 25.000 Euro verhängt werden können. Zudem erhalten Polizei und Ordnungskräfte mehr Befugnisse und können bei Verstößen umgehend reagieren. "Etwa mit dem Verhängen von Ordnungsstrafen mit Verwarngeldern in Höhe von 55 Euro", so Wöller.

Seit dem 16. März wurden in Sachsen insgesamt 1.084 Verstöße (Ordnungswidrigkeiten und Straftaten) gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt.

Bereits am Vortag hatten Köpping und Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) Hoffnungen auf ein schnelles Ende der Einschränkungen gedämpft. Man müsse sich auf einen längeren Zeitraum einrichten, sagte Kretschmer am Montag. Erst zu Ostern könne man eine Bilanz ziehen. "Wenn wir die Situation wie in Italien vermeiden wollen, müssen wir uns disziplinieren, müssen wir den Anstieg kontrollieren." Es brauche Geduld, Disziplin und Akzeptanz für diese Maßnahmen: "Es bleibt der Grundsatz, dass der beste Schutz ist, wenn wir alle in unserer Wohnung bleiben - mit den Menschen, die da wohnen - und nicht draußen herumlaufen." (dpa)

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