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217 Klagen gegen Sachsens Corona-Regeln

Die Maßnahmen in Zeiten der Corona-Pandemie sind hart. Nicht jeder mag sie akzeptieren. Die Gerichte in Sachsen bekommen das zu spüren.

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Gut 200 Klagen gegen die sächsische Corona-Schutz- und Quarantäne-Verordnung sind bisher bei OVG Bautzen eingegangen. Gegenstand war unter anderem das Verbot der Öffnung von Geschäften.
Gut 200 Klagen gegen die sächsische Corona-Schutz- und Quarantäne-Verordnung sind bisher bei OVG Bautzen eingegangen. Gegenstand war unter anderem das Verbot der Öffnung von Geschäften. © Arne Dedert/dpa (Symbolbild)

Beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) sind bisher über 200 Klagen gegen Regeln im Zuge der Corona-Pandemie eingegangen. Gegen die Schutz-Verordnungen und die Quarantäne-Verordnung wurden mit Stand 22. Februar 70 Hauptsacheverfahren der Normenkontrolle sowie 147 Eilverfahren angestrengt, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. 10 der Klagen sowie 135 Eilanträge seien erledigt, wobei nicht immer eine Sachentscheidung erging und etwa Klagen in der Hauptsache alle durch Antragsrücknahme oder Erledigung beendet wurden.

Das Gericht überprüft Rechtsnormen daraufhin, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Gegenstand waren unter anderen die Vorschriften über das Verbot der Öffnung von Einkaufszentren, Einzel- und Großhandel sowie Ladengeschäften mit Kundenverkehr. Anhängig ist noch der Eilantrag eines Textil-Einzelhandelsunternehmens gegen die Untersagung seines Betriebs. Dort läuft laut dem OVG-Sprecher zufolge noch eine Stellungnahmefrist. "Wann eine Entscheidung des zuständigen Senats erfolgen wird, ist nicht konkret absehbar."

So lehnten Richter im Jahr 2020 Anträge zur Aufhebung der Grenze für Sport und Bewegung im Freien ab, bestätigten Öffnungsverbote von Tattoo-, Piercing-, Kosmetik-, Nagel- und Fitnessstudios, von Hotels für touristische Übernachtungen sowie Lokalen und Bars. Auch bei der Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer oder dem Verbot des Click&Collect-Systems im Freistaat sah das OVG keinen Grund zur Beanstandung - wegen der Infektionslage und der Auswirkungen auf die Belastung des Gesundheitssystems. (dpa)