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Landkreis Bautzen: Verstoßen Gaststätten gegen 3G-Regel?

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Wirte und Veranstalter die Nachweise kontrollieren müssen. Es gibt dafür Tipps - warnt aber auch vor Verstößen.

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In Gaststätten und vielen anderen Einrichtungen im Landkreis Bautzen gilt derzeit die 3G-Regel. Das Landratsamt weist jetzt darauf hin, dass Anbieter die Nachweise auch kontrollieren müssen.
In Gaststätten und vielen anderen Einrichtungen im Landkreis Bautzen gilt derzeit die 3G-Regel. Das Landratsamt weist jetzt darauf hin, dass Anbieter die Nachweise auch kontrollieren müssen. © Marijan Murat/dpa (Symbolfoto)

Bautzen. Seit fast drei Wochen gilt im Landkreis Bautzen in vielen Einrichtungen die 3G-Regel. Das heißt, wer zum Beispiel ins Restaurant, zu einer Veranstaltung oder in eine Freizeiteinrichtung will, muss nachweisen, dass er gegen Corona geimpft, von Covid-19 genesen oder negativ getestet ist. Doch mittlerweile mehren sich offenbar die Hinweise, dass es damit nicht überall so genau genommen wird. Das Landratsamt weist deshalb jetzt darauf hin, dass Gastronomen, Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen verpflichtet sind, die Nachweise auch tatsächlich zu kontrollieren.

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