Bautzen. Seit fast drei Wochen gilt im Landkreis Bautzen in vielen Einrichtungen die 3G-Regel. Das heißt, wer zum Beispiel ins Restaurant, zu einer Veranstaltung oder in eine Freizeiteinrichtung will, muss nachweisen, dass er gegen Corona geimpft, von Covid-19 genesen oder negativ getestet ist. Doch mittlerweile mehren sich offenbar die Hinweise, dass es damit nicht überall so genau genommen wird. Das Landratsamt weist deshalb jetzt darauf hin, dass Gastronomen, Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen verpflichtet sind, die Nachweise auch tatsächlich zu kontrollieren.
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