Mittelsachsen. Der Landkreis Mittelsachsen hat mit drei neuen Allgemeinverfügungen weitere Lockerungen zugelassen. Demnach ist ab Dienstag das sogenannte „Click & Meet“ im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum möglich.
Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. „Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen laut der Allgemeinverfügung nicht mit“, so Landkreissprecher André Kaiser.
Außerdem ist Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich und auf Außensportanlagen möglich. Des Weiteren können Einrichtungen körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals öffnen. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.
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