AfD verliert vor Verfassungsgerichtshof

Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat es abgelehnt, die Corona-Schutzverordnung im Freistaat vorläufig außer Kraft zu setzen. Auch wenn die Einwände gegen einzelne Maßnahmen nicht völlig von der Hand zu weisen seien, sei die Verordnung nicht offensichtlich verfassungswidrig. Zu den möglicherweise kritikwürdigen Bestandteilen zählen die Richter insbesondere die 15-Kilometer-Regelung bei den Ausgangsbeschränkungen, die nächtliche Ausgangssperre sowie das Alkoholverbot im öffentlichen Raum. 38 Abgeordnete der AfD-Landtagsfraktion hatten sich mit dem Eilantrag gegen die Verordnung gewandt.
Die angegriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschränkten zwar die Grundrechte der Menschen gravierend, heißt es in dem Beschluss. Ihnen liege jedoch eine besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens bei drohender Überforderung des Gesundheitssystems zugrunde. Auch gegenwärtig sei das Infektionsgeschehen auf spürbar sinkendem, aber weiterhin hohem Niveau.
In diesen Eilverfahren überwiegen nach Ansicht der Richter bei der Folgenabwägung die gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe. Es sei nicht ersichtlich, dass die mit einer vorläufigen Fortgeltung der angegriffenen Vorschriften verbundenen Folgen insgesamt oder in Bezug auf einzelne Maßnahmen in einem Maße untragbar wären.
Eine Entscheidung über den Antrag im Hauptsacheverfahren steht noch aus. (SZ)