Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden die Regeln für den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit gelockert. Bisher galt im gesamten Freistaat ein flächendeckendes Verbot. Alkohol durfte seit Mitte Dezember nur noch im privaten Raum getrunken werden. Auch der Ausschank war tabu.
Nachdem Sachsen diese Woche neue Corona-Beschränkungen beschlossen hat, fiel diese Regelung weg. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen stattdessen selbst entscheiden, wo sie Alkoholverbotszonen einrichten.
Das Landratsamt in Pirna ist dem gefolgt und hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Seit dem 28. Januar ist im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge der Alkoholkonsum an Bushaltestellen, Bahnhöfen, Marktplätzen, Tankstellen und im Eingangsbereich von Geschäften sowie auf deren Parkplätzen oder -häusern verboten. Zudem hat das Landratsamt konkrete Plätze und Orte festgelegt, an denen ebenfalls kein Alkohol getrunken werden darf. Bis einschließlich 14. Februar gilt die Verfügung.
Hier ist Alkoholkonsum untersagt:
- Bad Gottleuba-Berggießhübel: Esso-Tankstelle, Netto-, Penny-, Edeka-Markt, gesamter Goethepark mit angrenzendem Bereich an der Bahnhofstraße.
- Bannewitz: Babisnauer Pappel entlang der K 9002
- Dippoldiswalde: Busbahnhof, Parkanlagen
- Glashütte: Bereich um Stadtbrunnen und Zeitgarten an der Schillerstraße
- Heidenau: Parkplatz vor dem Einkaufszentrum (Bahnhofstraße 14), Parkplatz Am Brunneneck, Marktplatz, Ernst-Thälmann-Straße zwischen Bahnhofstraße und Röntgenstraße, Parkplatz vor Rewe-Markt (Ernst-Schneller-Straße 2)
- Königstein: Stadtplatz, Hainstraße, Bushaltestelle Reißigerplatz, Reißigerplatz
- Kreischa: Parkplatz und Marktplatz im Bereich des Diska-Marktes Lungkwitzer Straße, begrenzt durch die Grundstücke Dresdner Straße Hausnummern 2, 4-6, 8 und Lungkwitzer Straße Hausnummern 1, 3, 5.
- Lohmen: Parkplatz Nettomarkt
- Neustadt: Markt, Parkplatz Kaufland, Parkplatz Lidl, Brunnen gegenüber Rewe-Markt
- Sebnitz: Markt, Sängerhof, Alter Friedhof, Busbahnhof
Das Alkoholverbot soll dazu beitragen, das Corona-Infektionsrisiko zu verringern. Denn durch die enthemmende Wirkung des Alkohols besteht die Gefahr, dass sich Menschen nicht an die Kontaktbeschränkungen halten.
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