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Corona: Verkürzter Genesenen-Status jetzt auch im Bundestag

Im Bundestag galt erst eine Sonderregel, nun wird der Genesenenstatus auch dort halbiert. Das hat Folgen - vor allem für AfD-Abgeordnete.

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Auch im Bundestagsplenum gilt nun der verkürzte Genesenenstatus.
Auch im Bundestagsplenum gilt nun der verkürzte Genesenenstatus. © dpa/Michael Kappeler

Von Georg Ismar

Es gab heftige Kritik, aber Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) waren zunächst schlicht die Hände gebunden. Da auch der Bundestag von der plötzlichen Verkürzung des Genesenen-Status von sechs auf drei Monaten durch das Robert-Koch-Institut überrumpelt wurde, konnte das zunächst nicht geändert werden. Für den Zugang zum Plenum und Ausschüssen galt zunächst weiter der Sechs-Monatszeitraum.

Prompt war von einer Sonderbehandlung die Rede. Das hing mit der zuvor schon erlassenen Allgemeinverfügung für den Bundestag von Bundestagspräsidentin Bas für das Parlament zusammen. Hierfür gilt im juristischen Sinne eine sogenannte statische Verweisung; das bedeutet, dass gilt, was damals Stand der Dinge war – und dass dies weiter gilt, auch wenn das RKI mit Wirkung zum 15. Januar den Genesenen-Status im Infektionsschutzgesetz von sechs auf drei Monate verkürzt hatte.

Zur Erinnerung: Auch im Bundesland Berlin galt etwa für den Zugang zu Restaurants und Geschäften zunächst noch der Sechs-Monate-Status. Es ist - wie viele Länderverfügungen in der Corona-Politik - eine Regelung, bei der das Infektionsschutzgesetz nicht greift, dies regelt bundesweit nur zum Beispiel die 3G-Regeln für den Zugang zum Arbeitsplatz.

Drei statt sechs Monate - und zwei Johnson & Johnson-Impfungen

Mit Wirkung von der nächsten Sitzungswoche an (ab 14. Februar) wird nun aber mit einer neuen Verfügung der Genesenen-Status auch im Bundestag auf drei Monate verkürzt. Diese liegt dem Tagesspiegel vor und ist mit den Bundestagsfraktionen abgestimmt worden. Alle Bundestagsabgeordneten wurden am Donnerstagmorgen entsprechend informiert.

Die Änderungen der Allgemeinverfügung beziehen sich auf den Zutritt von Abgeordneten und Beschäftigten zu Plenar- und Ausschusssitzungen sowie den Zutritt von Besuchern zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages – all dies kann die Bundestagspräsidentin aufgrund der ihr zustehenden Kompetenz in eigener Regie regeln. Der Genesenen-Nachweis muss weiterhin per positivem PCR-Testnachweis nachgewiesen werden.

Geändert wird auch, dass nun eine Johnson & Johnson-Impfung nicht mehr reicht; für einen vollständigen Impfschutz müssen zwei Impfungen vorgelegt werden.

2G bleibt für Zugang zum Plenum oder Ausschüssen

Für den Zugang zum Plenum oder Ausschüssen greift weiter eine 2G-Plus-Regelung – rein dürfen nur Abgeordnete, deren Corona-Infektion nicht länger als 90 Tage (statt bisher 180 Tagen) zurückliegt und vollständig Geimpfte – jeweils plus negativem Test.

Bei Dreifach-Geimpften entfällt die Testpflicht. "Das Ziel bleibt, das Infektionsgeschehen in den Bundestagsliegenschaften möglichst niedrig zu halten und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen", betont der Bundestag mit Blick auf die Anpassung. Vor allem in Reihen der AfD-Fraktion gibt es viele genesene, aber nicht geimpfte Abgeordnete.

Mit der 3-Monate-Regel müssten einige von ihnen auf die Besuchertribüne des Bundestags bei Sitzungen ausweichen, hier gilt nicht die 2G-Plus-Regel, dort sitzen bereits regelmäßig bis zu 20 AfD-Abgeordnete, die aber einen negativen Test vorlegen müssen. Betroffen wäre wohl auch Fraktionschefin Alice Weidel.

Sie ist nach eigenen Angaben nicht geimpft und hatte im November eine Corona-Infektion. AfD-Fraktionschef Tino Chrupalla hatte sich im Oktober mit dem Coronavirus infiziert und gälte als nicht mehr genesen.