Bautzen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Schutzverordnung des Landes vom April 2020 für unwirksam erklärt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Da mit der darin geregelten Ausgangsbeschränkung erhebliche Grundrechtseingriffe verbunden waren, habe das Gericht den Fall nachträglich in einem Normenkontrollverfahren entschieden.
Die Verordnung untersagte unter anderem „das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund“. Die Landesregierung nannte 15 Ausnahmen. Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs gehörten dazu.
Wegen der damaligen Lage und der Eilbedürftigkeit habe das Gericht angenommen, dass die Regelung hinreichend bestimmt gewesen sei. Im Nachhinein kamen die Richter zu einer anderen Entscheidung. Es sei damals nicht klar geworden, welches Verhalten noch erlaubt sei und welches nicht. Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. (SZ/lot)