Bautzen. Es ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen, mit denen der Landkreis Bautzen die unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus aufhalten will: Die Wohnung darf nur noch aus triftigem Grund verlassen werden, auch in Fußgängerzonen und auf Parkplätzen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, in öffentlichen Parkanlagen gilt Alkoholverbot - und das ist noch nicht alles. Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises trat vor einer Woche in Kraft. Bis zum selben Tag durfte jedermann dagegen Widerspruch erklären.
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