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Befreit von der Maskenpflicht: Welches Attest zählt?

Sachsen hat die Maskenpflicht verschärft. Nun beschäftigen Gefälligkeitsatteste und gefälschte Dokumente die Behörden. Welche Regeln jetzt gelten - ein Überblick.

Von Stephanie Wesely
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Ich brauche keine Maske, ich habe ein Attest: Polizisten haben immer häufiger mit falschen oder ungenauen Attesten zu tun. Sie kontrollieren bei Demonstrationen – wie hier am Mittwoch in Berlin –, aber auch verstärkt im Alltag.
Ich brauche keine Maske, ich habe ein Attest: Polizisten haben immer häufiger mit falschen oder ungenauen Attesten zu tun. Sie kontrollieren bei Demonstrationen – wie hier am Mittwoch in Berlin –, aber auch verstärkt im Alltag. © Christoph Soeder/dpa

Die einen können keine Maske tragen, die anderen wollen es nicht: Weil die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung immer mehr ausgeweitet wird, fallen Menschen ohne den Schutz umso mehr auf. Die Polizei fordert inzwischen klare Regeln, um Verstöße besser ahnden zu können. Aber gibt es die nicht schon? Ein Überblick.

Wer kann sich von der Maskenpflicht befreien lassen?

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