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Sachsen verzichtet auf Vermittlungs-Ausschuss

Der Freistaat hat aber Kritik an der Bundesnotbremse. Zudem schlägt er mehr Tests für Schüler und Lehrer vor.

Von Thilo Alexe
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Der Bundesrat berät die Corona-Notbremse. Länder wollen trotz Kritik nicht gegen das Gesetz vorgehen. Foto: dpa/W. Kumm
Der Bundesrat berät die Corona-Notbremse. Länder wollen trotz Kritik nicht gegen das Gesetz vorgehen. Foto: dpa/W. Kumm © Wolfgang Kumm/dpa (Archiv)

Sachsen stellt sich nicht gegen die Bundesnotbremse und verzichtet auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses. Das geht aus der Protokollerklärung des Freistaates für den Bundesrat hervor. Allerdings äußert die Staatsregierung auch Bedenken. Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor der Coronapandemie hätte neben den Inzidenzen auch die Auslastung der Krankenhäuser berücksichtigen müssen. In der sächsischen Schutzverordnung ist das der Fall.

Sachsen äußert auch Kritik an Schulschließungen ab einer Inzidenz von 165. Bei verstärkter Testung von Schülern und Lehrern könne der Betrieb länger aufrechterhalten werden. Die Staatsregierung nennt dabei mindestens drei Tests pro Woche. Derzeit sind es in Sachsen zwei. Die Staatsregierung bemängelt zudem eine „undifferenzierte Betrachtung“ verschiedener Schultypen: „Der Freistaat Sachsen geht davon aus, dass insbesondere Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte sowie Prüfungen an den Hochschulen in Auslegung des Gesetzes auch bei einer Überschreitung des Schwellenwertes von 165 weiterhin in Präsenz möglich sind.“ Nötig seien dazu strenge Hygienevorschriften.

Zurückhaltend äußert sich das Land in der von Sozialministerin Petra Köpping (SPD) vorgelegten Notiz auch zu Ausgangssperren. Sie könnten, auch mit Blick auf Gerichtsentscheide, nur „das allerletzte Mittel nach Ausschöpfung aller anderen geeigneten Maßnahmen der Pandemiebekämpfung sein“. Die Staatsregierung will aber nach eigener Darstellung eine Zeitverzögerung bei der Pandemiebekämpfung vermeiden und verzichtet daher auf die Anrufung des Vermittlungsgremiums.

Am Mittwoch hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen. Am Donnerstag ließ es der Bundesrat passieren und machte damit den Weg für die Notbremse frei. In der Sitzung der Ländervertretung argumentierte Hessens Regierungschef Volker Bouffier (CDU) zum Auftakt ähnlich wie Sachsen.