Sachsen verzichtet auf Vermittlungs-Ausschuss

Sachsen stellt sich nicht gegen die Bundesnotbremse und verzichtet
auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses. Das geht aus der
Protokollerklärung des Freistaates für den Bundesrat hervor. Allerdings
äußert die Staatsregierung auch Bedenken. Das Gesetz zum Schutz der
Bevölkerung vor der Coronapandemie hätte neben den Inzidenzen auch
die Auslastung der Krankenhäuser berücksichtigen müssen. In der
sächsischen Schutzverordnung ist das der Fall.
Sachsen äußert auch Kritik an Schulschließungen ab einer Inzidenz von
165. Bei verstärkter Testung von Schülern und Lehrern könne der Betrieb
länger aufrechterhalten werden. Die Staatsregierung nennt dabei
mindestens drei Tests pro Woche. Derzeit sind es in Sachsen zwei. Die
Staatsregierung bemängelt zudem eine „undifferenzierte Betrachtung“
verschiedener Schultypen: „Der Freistaat Sachsen geht davon aus, dass
insbesondere Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische
Ausbildungsabschnitte sowie Prüfungen an den Hochschulen in Auslegung
des Gesetzes auch bei einer Überschreitung des Schwellenwertes von 165
weiterhin in Präsenz möglich sind.“ Nötig seien dazu strenge
Hygienevorschriften.
Zurückhaltend äußert sich das Land in der von Sozialministerin Petra Köpping (SPD) vorgelegten Notiz auch zu Ausgangssperren.
Sie könnten, auch mit Blick auf Gerichtsentscheide, nur „das
allerletzte Mittel nach Ausschöpfung aller anderen geeigneten Maßnahmen
der Pandemiebekämpfung sein“. Die Staatsregierung will aber nach eigener
Darstellung eine Zeitverzögerung bei der Pandemiebekämpfung vermeiden
und verzichtet daher auf die Anrufung des Vermittlungsgremiums.
Am
Mittwoch hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen. Am Donnerstag ließ es der Bundesrat passieren und machte damit den Weg für die Notbremse frei. In der Sitzung der Ländervertretung argumentierte Hessens Regierungschef Volker Bouffier (CDU) zum Auftakt ähnlich wie Sachsen.