Corona-Strafe gegen AfD-Mann Kumpf

Der AfD-Landtagsabgeordnete Mario Kumpf sah es bloß als seine Bürger- und Repräsentanten-Pflicht: Gemeinsam mit vier weiteren Personen legte er am 15. November 2020 anlässlich des Volkstrauertages einen Kranz am Kriegerdenkmal am Schlechteberg in Ebersbach-Neugersdorf nieder - eine von etlichen solcher Gedenkveranstaltungen bundesweit. Doch Mario Kumpf erhielt dafür dieser Tage Post vom Ordnungsamt des Landkreises Görlitz. 178,50 Euro soll er zahlen - wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung. Kumpf hält das für einen behördlichen Willkür-Akt und einen Angriff auf die Demokratie.
"Undemokratischer geht es ja wohl nicht mehr", sagt Mario Kumpf gegenüber SZ als Reaktion auf den Bußgeldbescheid. Der wirft ihm vor, sich entgegen der Corona-Schutzverordnung vorsätzlich mit Personen aus mehr als zwei Hausständen in der Öffentlichkeit aufgehalten zu haben - strafbewehrt mit einem Bußgeld von 150 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen der Verwaltung. Kumpf erklärt gegenüber SZ, die vier weiteren Personen per WhatsApp zu der Kranzniederlegung eingeladen zu haben. Den Gedenkakt selbst dokumentierte er anschließend mit einem Foto auf seiner Facebookseite. Und genau dieses Foto führt die Behörde im Bußgeldbescheid auch als Beweismittel für den Verstoß an.

Keine anderen Bußgeldbescheide
"Ich finde es wirklich bedenklich, wenn man als Abgeordneter so drangsaliert wird", sagt Mario Kumpf gegenüber SZ. Und auf seiner Facebookseite kommentiert er den Vorgang unter der Überschrift "Volkstrauer mit zweierlei Maß - Willkür als Druckmittel". Dabei nimmt er Bezug auf zahlreiche andere Gedenkveranstaltungen anlässlich des Volkstrauertages in Sachsen - sämtlich organisiert vom "Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge" (Volksbund). So seien etwa bei der zentralen Gedenkveranstaltung auf dem Dresdner Nordfriedhof mindestens 30 Personen anwesend gewesen. Dort habe Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) gesprochen. Außerdem verweist er auf weitere Veranstaltungen im Landkreis Bautzen.
Mario Kumpf fragt: "Wurde allen Persönlichkeiten im Land Sachsen ein Bußgeldbescheid zugestellt, die den Volkstrauertag als Vertreter der Bürger abhielten - oder nur mir als AfD-Abgeordneten im Wahlkreis Löbau?" SZ hat bei den zuständigen Behörden nachgefragt, ob in Zusammenhang mit der Teilnahme an Volktrauertag-Veranstaltungen irgendwelche Bußgelder erlassen wurden. "Der Bußgeldbehörde liegen im Zusammenhang mit der beschriebenen Gedenkveranstaltung am 15. November 2020 keine Anzeigen zu Verstößen gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vor", teilt dazu etwa das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden mit. Und vom Landratsamt Bautzen heißt es: "Im Zusammenhang mit dem Volkstrauertag 2020 gab es keine Anzeigen wegen Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung. Daher gab es auch keine Bußgeldverfahren." Das Landratsamt Görlitz antwortete bis Redaktionsschluss nicht auf die SZ-Anfrage.
"Von mir aus können die mich einsperren"
Die Dresdner Behörde weist in ihrer Antwort allerdings daraufhin, dass Veranstaltungen zum Volkstrauertag zulässig waren, wenn dafür ein Hygienekonzept erstellt wurde. "Was unsere Veranstaltungen betrifft, lag für alle ein Hygiene-Konzept vor, dass per Bescheid von den zuständigen Behörden genehmigt wurde", sagt Volksbund-Landesgeschäftsführer Dirk Reitz dazu auf SZ-Anfrage. Dieses Hygiene-Konzept sah etwa Mindestabstände, Mund-Nase-Masken und eine Erfassung aller Teilnehmer zur Rückverfolgung vor. Ein spezielles Hygiene-Konzept hatte Mario Kumpf für seine Gedenkveranstaltung nicht beim Amt angemeldet. Eine Maske trug dabei seiner Erklärung nach keiner der Teilnehmer. "Wir haben Abstand gehalten", sagt er.
Als Mitglied des Kreistags hat sich Mario Kumpf in dieser Sache auch an Landrat Bernd Lange (CDU) gewandt. Der übrigens ist nicht nur Chef der Verwaltung, sondern auch Vorsitzender des Volksbund-Kreisverbandes Görlitz. "Wir haben in den Vorjahren Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag in Görlitz und Niesky abgehalten", sagt Lange auf SZ-Anfrage. 2020 seien beide jedoch ausgefallen. Von dem Bußgeldbescheid gegen Mario Kumpf habe er erst von diesem selbst erfahren. Die Sache werde nun aber geprüft. "Der Volkstrauertag ist wichtig. Daher wird die Behörde prüfen, ob sie eventuell zu hart vorgegangen ist", sagt der Landrat.
Mario Kumpf jedenfalls ist fest entschlossen: "Ich spiele das jetzt bis zum Ende durch. Von mir aus können die mich deswegen einsperren, dann sitze ich das ab", sagt er. Sollte das Landratsamt seinem Widerspruch nicht stattgeben, werde er seine Position auch vor Gericht vertreten. Und selbst, wenn das Gericht den Bußgeldbescheid bestätigen sollte, werde er in keinem Fall zahlen.
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