Meißen. Selbst das Wochenende kann das Corona-Virus nicht bremsen. Im Landkreis Meißen gibt es am Sonntag 5.088 positiv auf das Sars-CoV-2-Virus getestete Personen, teilte das Landratsamt mit. Davon befinden sich gegenwärtig 1.486 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber dem Vortag sind 153 neu infizierte Personen hinzugekommen. Der Zuwachs am Samstag betrug 198 neu infizierte Personen, am Freitag gab es 229 neu infizierte Personen. Das war neuer Tagesrekord. Am Donnerstag betrug der Zuwachs 153 Personen, am Mittwoch 209 und am Dienstag 226 Personen.
1.690 Kontaktpersonen von positiven Fällen befinden sich aktuell in behördlich angeordneter Quarantäne. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch-Instituts für den Landkreis Meißen beträgt 469,1 (Vortag: 444,3).
Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 138 Einwohner des Landkreises Meißen stationär aufgenommen. 18 von ihnen liegen auf der Intensivstation. 173 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind sechs Todesfälle mehr als am Vortag. Am Samstag gab es acht weitere Todesfälle.
Die meisten der aktuell 1.486 aktiven Infizierten wohnen in Riesa (273), Radebeul (182), Meißen (169) und Coswig (123). Es folgen Großenhain (108), Käbschütztal (66), Klipphausen (53), Ebersbach (47) und Radeburg (45) sowie Nossen (40).
Der Landkreis Meißen hat bereits am Samstag für die Bewohner des ersten Obergeschosses des St. Benno Altenpflegeheims in Meißen eine Allgemeinverfügung zur Quarantäne bis einschließlich 24. Dezember veröffentlicht. Sie gilt ab Sonntag. Diese Allgemeinverfügung ist auf www.kreis-meissen.de zu finden. Grund: 18 Bewohner sowie drei Personen des Personals sind positiv auf das Coronavirus getestet worden.
Mit Ablauf des heutigen Tages tritt die Sechste Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung außer Kraft. Ab morgen, 14. Dezember 2020, gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Sie kann unter www.coronavirus.sachsen.de „Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Die neue Verordnung verschärft die bislang gültigen Regelungen. So regelt sie Ausgangsbeschränkungen sowie eine nächtliche Ausgangssperre. Ein Großteil der Geschäfte muss schließen. Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird ausgeweitet und gilt in der Öffentlichkeit, wenn Menschen sich begegnen. Weiterhin enthält die Verordnung Regelungen zu Versammlungen unter freiem Himmel.
Informationen zu den Beschränkungen im Schul- und Kitabetrieb sowie zur Notbetreuung finden Eltern ebenfalls auf der Website www.coronavirus.sachsen.de unter „Eltern, Schüler, Lehrkräfte, Erzieher“. Dort sind auch die Listen systemrelevanter Berufsgruppen, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können, sowie das Formblatt zur Beantragung zu finden. Eltern können die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit bis Dienstag den Einrichtungen zur Notbetreuung nachreichen.
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