Corona: 14 Todesfälle im Landkreis Meißen

Meißen. Die Corona-Zahlen steigen und steigen. Gegenüber dem Vortag sind im Landkreis Meißen am Donnerstag 178 neu infizierte Personen hinzugekommen. Damit sind bislang 5.879 Personen positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden. Davon befinden sich aktuell 1.725 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Das teilte das Landratsamt am Donnerstag mit. Der Tageszuwachs am Mittwoch betrug 219 neu infizierte Personen. Am Dienstag gab es einen neuen Rekordwert von 242, am Montag von 151, am Sonntag von 153, am Samstag 198 und am Freitag 229. Das war der bisherige Tagesrekord.
Gegenwärtig sind 1.442 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch-Instituts für den Landkreis Meißen beträgt 522,5 (Vortag: 509,3). Das Gesundheitsamt Meißen berechnete eine Inzidenz von 567,2.
Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 165 Einwohner des Landkreises Meißen stationär aufgenommen. 14 von ihnen liegen auf der Intensivstation. 213 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind 14 weitere Todesfälle im Vergleich zum Vortag.
Die meisten der aktuell 1.725 aktiven Infizierten wohnen in Riesa (336), Radebeul (219), Meißen (147) und Coswig (125). Es folgen Großenhain (120), Käbschütztal (97), Klipphausen (74), Radeburg (59), Ebersbach (57) und Weinböhla (52).
Ob es wegen des pandemischen Geschehens auch zu Abriegelungen von Dörfern im Landkreis Meißen mit seinem sehr hohen Inzidenzwert kommen könne, wird angefragt. Ministerpräsident Michael Kretschmer hat dazu am Donnerstag Stellung bezogen: "Gemeinden abriegeln klingt extrem hart und wäre extrem hart. Der Arbeitskrisenstab hat am gestrigen Tag eine Analyse der Gemeinden erstellt, die die höchste Inzidenz aufweisen." Diese Gemeinden würden jetzt weiter untersucht, um Schlüsse auf das Infektionsgeschehen in ganz Sachsen zu ziehen. Es seien keine ausgangsbeschränkenden Maßnahmen beschlossen worden, so der Ministerpräsident.
Eine solche Entscheidung stehe auch aktuell nicht an. Es geht um eine Analyse der Gründe für die aktuelle Situation und in welchem Umfang die beschlossenen Maßnahmen zu einer Reduzierung der Inzidenz in diesen Gemeinden führt, hieß es weiter.
Die geänderte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist auf der Website www.coronavirus.sachsen.de zu finden.
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