Meißen. Es geht wieder abwärts. Und das sogar recht deutlich. Gegenüber dem Vortag sind am Montag im Landkreis Meißen 40 positiv auf Sars-CoV-2 getestete Personen hinzugekommen. Damit sind bislang insgesamt 11.282 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Von diesen befinden sich aktuell 1.050 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Am Sonntag betrug der Zuwachs an neuen Corona-Fällen 69, am Samstag 64, am Freitag 164, am Donnerstag waren es 209 neue Fälle, am Mittwoch 204 und am Dienstag 152.
Es sind zudem gegenwärtig 891 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert-Koch-Instituts für den Landkreis Meißen beträgt heute 370,3 (Vortag: 374,8). Das Gesundheitsamt Meißen errechnete eine Inzidenz von 373,2.
Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 208 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 23 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 454 Personen sind insgesamt verstorben. Das ist ein weiterer Todesfall im Vergleich zum Vortag.
Die Zahlen der aktiven Infizierten sind rückläufig. Die meisten der aktuell 1.050 Personen wohnen in Riesa (159). In der Vorwoche waren es noch weit über 200. Es folgen Meißen (105), Coswig (92), Radebeul (85), Großenhain (70), Gröditz (67), Klipphausen (66), Weinböhla (44), Radeburg (42), Nossen (32), Strehla (25), Verwaltungsgemeinschaft Nünchritz/Glaubitz (25) und Hirschstein (24) sowie Ebersbach (24).
Der Landkreis Meißen führt ab 18. Januar strengere Quarantäneregeln für Kontaktpersonen von positiv Getesteten ein: Bei positivem Test, vor allem auch nach positivem Schnelltest, muss der gesamte Hausstand in Quarantäne. Das gilt auch für alle Kontakt- und Verdachtspersonen des positiv Getesteten. Eine Person, die mittels PCR-Untersuchung oder Antigenschnelltest positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, muss sich sofort nach dem Bekanntwerden des positiven Testergebnisses in Quarantäne begeben. Wichtig ist, dass sie sich getrennt von den anderen Personen des Haushalts aufhält, zum Beispiel in einem separaten Zimmer. Der eigene Garten oder die Terrasse darf betreten werden, aber nur allein. Die Regelungen gelten auch für Personen, die nicht im Landkreis wohnen. Dazu hat das Gesundheitsamt die Allgemeinverfügung geändert.
Hintergrund ist, dass der Freistaat Sachsen in einem Erlass, die Kommunen zur Überarbeitung, der bis dahin bestehenden Allgemeinverfügungen, aufgefordert hat.
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