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Kreis Meißen: Corona-Test erst vier Tage nach dem Kontakt sinnvoll

Die Inzidenz im Landkreis Meißen sinkt auf ein sehr tiefes Niveau. Im Bus genügt jetzt eine medizinische Maske.

Von Ulf Mallek
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Auch in der S-Bahn genügt jetzt eine medizinische Maske. Die Inzidenz im Landkreis Meißen fällt weiter und hat fast die 50 erreicht.
Auch in der S-Bahn genügt jetzt eine medizinische Maske. Die Inzidenz im Landkreis Meißen fällt weiter und hat fast die 50 erreicht. © Roberto Pfeil/dpa (Symbolbild)

Meißen. Es geht ganz tief herunter: Die Corona-Inzidenz im Landkreis Meißen nähert sich der 50. Das Robert-Koch-Institut meldete am Montag einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 59,1 (Freitag: 84,5). Seit dem Sonntag wurden keine neuen Covid-Fälle registriert, da feiertags bedingt die Meldungen ausblieben. Gegenüber Freitag wurden 13 neue Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der erfassten Fälle seit Beginn der Pandemie im Kreis Meißen laut RKI auf 93.834. Es gab zwei neue Todesfälle. Die Gesamtzahl der Todesfälle erhöht sich damit auf 968. Der Landkreis Meißen fällt aktuell von Platz neun auf Platz zehn im sachsenweiten Corona-Ranking aller Landkreise und kreisfreien Städte. Erster ist Leipzig (157,3), letzter Görlitz (33,7).

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind (Stand 23. Mai) 38 Einwohner des Landkreises Meißen stationär aufgenommen. Davon werden zwei auf der Intensivstation behandelt. Alle hospitalisierten Personen sind als ungeimpft erfasst, meldet das Landratsamt Meißen am Montag.

Ohne Anordnung in Quarantäne gehen

Der Landkreis Meißen hat die 25. Allgemeinverfügung über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen ohne Veränderung bis zum 26. Juni verlängert. Unter anderem gilt daher nach wie vor, dass positiv auf das Coronavirus getestete Personen verpflichtet sind, sich unverzüglich abzusondern. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Anordnung oder Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Im Falle der Testung mit einem Antigenschnelltest muss ein PCR-Test durchgeführt werden, so das Landratsamt. Positiv Getestete haben ihren Hausstandsangehörigen und vergleichbaren Kontaktpersonen ihr positives Testergebnis mitzuteilen und sie darüber zu informieren, dass sie ihre Kontakte zu vulnerablen Gruppen reduzieren, auf Symptome achten und sich am dritten oder vierten Tag nach dem Kontakt testen sollen.

Zu einer Änderung kam es letzte Woche bei der Verlängerung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung durch die sächsische Staatsregierung. Im öffentlichen Personennahverkehr gilt seit dem 28. Mai: Anstelle der bisherigen Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske muss nur noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Nicht verlängert wurde die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung der Bundesregierung. Sie ist seit 25. Mai außer Kraft getreten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt auf seiner Website jedoch Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz nach Auslaufen der Verordnung.