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Corona-Alkoholverbot: Keine Chance für Glühwein

Der Kreis Görlitz hat großflächig und umfassend definiert, wo das Verbot gilt. Vier Gemeinden zwischen Löbau und Zittau haben eigene Gebiete benannt.

Von Anja Beutler
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Mancher hat vielleicht auf einen Glühweinstand oder Glühweinverkauf gehofft, wenn schon keine Weihnachtsmärkte stattfinden dürfen.
Mancher hat vielleicht auf einen Glühweinstand oder Glühweinverkauf gehofft, wenn schon keine Weihnachtsmärkte stattfinden dürfen. © Symbolfoto: dpa/Christoph Schmidt

In der dritten Welle galt es bereits - und jetzt in der Glühweinsaison, fällt es mehr denn je erneut ins Gewicht: das Alkoholverbot auf bestimmten Plätzen im öffentlichen Raum. Mit der neuen Corona-Notfallverordnung, die bis 12. Dezember gilt, ist nun ab Mittwoch ein Alkoholverbot "an allen Bushaltestellen, Bahnhöfen, Marktplätzen und Tankstellen sowie vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften, einschließlich der dazugehörigen Parkplätzen und Parkhäusern und öffentlich zugänglichen Parkanlagen" in Kraft.

Zusätzlich dazu hat der Landkreis Görlitz auch "im Ufer- und Ausflugsbereich der Seen im Landkreis Görlitz, insbesondere der Tagebaurestseen Halbendorfer See, Bärwalder See, Berzdorfer See und Olbersdorfer See", Alkoholkonsum für nicht zulässig erklärt.

Mit dieser Regelung ist bereits ein Großteil der infrage kommenden Flächen deutlich umschrieben. Dennoch haben vier Gemeinden im Süden des Landkreises selbst noch einmal teilweise sehr genau definiert, wo Alkoholkonsum verboten ist: Löbau, Ostritz, Olbersdorf und Zittau. Löbau hat in der Innenstadt allein 50 und außerhalb der Innenstadt weitere 13 Straßen definiert, zum Teil mit Angaben wie "Breitscheidstraße (Bushaltestelle, Döner, Discounter)". Nach Angaben von Stadtsprecherin Eva Mentele scheinen diese Definitionen noch aus der vorangegangenen Coronawelle zu stammen. Eine neue Abfrage des Landkreises habe es dazu nicht gegeben. Das bestätigt auch der Kreis selbst: "Die Gemeinden können Ergänzungen oder Änderungen fortlaufend anmelden. Bei der Liste handelt es sich um dieselbe wie im Frühjahr", teilt Pressesprecherin Julia Bjar mit.

Auch in den anderen Gemeinden sind die definierten Tabu-Bereiche eher eine Bekräftigung der bestehenden Allgemeinverfügung des Kreises: Olbersdorf hat für den See, den Buswendeplatz, alle Haltestellen und zwei Einkaufsmärkte eine Festlegung getroffen. In Ostritz sind neben Marktplatz und Untermarkt auch das Terrain "An den Schrebergärten 2" und der Vorplatz des Dorfgemeinschaftshauses in Leuba aufgezählt. Zittau fügt die neben Weinaupark, Studentenpark und Westpark noch den Bahnhofsvorplatz und "alle öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstadt, die von der B96 umschlossen werden" hinzu - also alles innerhalb des Ringes.