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Corona-Alkoholverbot: Keine Chance für Glühwein

Der Kreis Görlitz hat großflächig und umfassend definiert, wo das Verbot gilt. Vier Gemeinden zwischen Löbau und Zittau haben eigene Gebiete benannt.

Von Anja Beutler
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Mancher hat vielleicht auf einen Glühweinstand oder Glühweinverkauf gehofft, wenn schon keine Weihnachtsmärkte stattfinden dürfen.
Mancher hat vielleicht auf einen Glühweinstand oder Glühweinverkauf gehofft, wenn schon keine Weihnachtsmärkte stattfinden dürfen. © Symbolfoto: dpa/Christoph Schmidt

In der dritten Welle galt es bereits - und jetzt in der Glühweinsaison, fällt es mehr denn je erneut ins Gewicht: das Alkoholverbot auf bestimmten Plätzen im öffentlichen Raum. Mit der neuen Corona-Notfallverordnung, die bis 12. Dezember gilt, ist nun ab Mittwoch ein Alkoholverbot "an allen Bushaltestellen, Bahnhöfen, Marktplätzen und Tankstellen sowie vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften, einschließlich der dazugehörigen Parkplätzen und Parkhäusern und öffentlich zugänglichen Parkanlagen" in Kraft.

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