Bautzen. Nach 22 Uhr darf sich niemand mehr außerhalb seiner Wohnung aufhalten, der nicht einen triftigen Grund vorweisen kann. - Wenigstens dann nicht, wenn die Inzidenz in seinem Landkreis über 100 Infektionen je 100.000 Einwohner beträgt. So sieht es das neue Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung, die sogenannte "Notbremse", vor. Über Sinn und Unsinn dieser Regelung wurde viel diskutiert; Gerichte setzten sich bereits mit der Frage ihrer Rechtmäßigkeit auseinander.
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