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Maskenpflicht soll bis Frühjahr bestehen bleiben

Der Bund will die Corona-Regeln für Ungeimpfte verschärfen: Es soll Kontaktbeschränkungen und den Ausschluss von Veranstaltungen geben.

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Die Maskenpflicht wird die Deutschen wohl noch länger begleiten.
Die Maskenpflicht wird die Deutschen wohl noch länger begleiten. © dpa

Berlin. Mit Blick auf Herbst und Winter sind aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums weitere Corona-Vorgaben nötig. Es brauche weiterhin Schutzmaßnahmen, „um das Gesundheitswesen vor einer übermäßigen Belastung und die Personengruppen, die noch nicht geimpft werden können, vor einer möglichen folgenreichen Erkrankung zu schützen“, heißt es in einem Bericht des Ministeriums.

Über den Umgang mit steigenden Infektionszahlen wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 10. August beraten. Die Corona-Regeln könnten dabei aufgrund der fortgeschrittenen Impfkampagne moderater ausfallen als im letzten Herbst und Winter. „Ein so einschneidender Lockdown wie in der zweiten und dritten Welle wird aller Voraussicht nach nicht notwendig sein“, so der Bericht.

Neben einer hohen Impfquote sei es aber nötig, weiterhin Abstand zu halten, auf Hygiene zu achten und Masken zu tragen – überall dort, wo in geschlossenen Räumen viele Menschen zusammentreffen, bei denen der Impfstatus nicht bekannt ist. Besonders in Bussen und Bahnen sowie im Einzelhandel soll bis ins Frühjahr 2022 für alle Maskenpflicht gelten.

Sachsen hatte als erstes Bundesland die Maskenpflicht im Einzelhandel und in einigen anderen Bereichen gelockert. Seit dem 16. Juli dürfen Kunden - bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 10 und wenn es der Abstand hergibt - ohne Maske in die Geschäfte gehen. Die Regelung gilt allerdings nicht für den öffentlichen Nahverkehr. In Bus und Bahn sowie in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen muss weiterhin eine Maske getragen werden.

Veranstaltungen mit 3G-Regel

Ab Anfang/Mitte September soll unabhängig von der Inzidenz die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen in ganz Deutschland generell nur für Geimpfte, Genesene oder getestete Menschen möglich sein. Genannt werden Innengastronomie, Hotelübernachtungen, körpernahe Dienstleistungen, Sport und Veranstaltungen drinnen sowie Großveranstaltungen drinnen wie draußen.

Insbesondere für Ungeimpfte könnten abhängig von der Impfquote, der Inzidenz nach Altersgruppen und der Rate schwerer Klinikfälle erneut Einschränkungen notwendig werden, heißt es in dem Bericht weiter. Dazu zählten nach Angaben des Gesundheitsministeriums Kontaktbeschränkungen sowie der Ausschluss von der Teilnahme nicht geimpfter Personen an Veranstaltungen und in der Gastronomie.

In Sachsen wird derzeit diskutiert, ob es nach den Schulferien niedrigschwellige Impfangebote für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren in Ober-, Berufsschulen und Gymnasien geben soll. Derzeit finden zwischen dem Kultus- und dem Sozialministerium Absprachen dazu statt, hieß es. Unklar ist, ob genügend mobile Teams zur Verfügung stehen, um Impfungen in Schulen flächendeckend anzubieten. Bisher können sich Jugendliche ab 12 bei Haus- und Kinderärzten impfen lassen. Ab 14 Jahren ist das auch im Impfzentrum möglich. Sachsens Impfkommission hatte vergangene Woche eine Corona-Impfung für Kinder und Jugendliche uneingeschränkt empfohlen. (dpa, SZ/sca)