Achtung, Kontrolle!

Dieser Autofahrer aus Tschechien hätte sich wohl besser informieren sollen. Mit allerlei Papieren versucht der Mann im Skoda mit tschechischen Kennzeichen seinen Aufenthalt in Deutschland zu rechtfertigen - vergeblich. Bundespolizisten haben ihn an der Leutersdorfer Straße in Seifhennersdorf angehalten und kontrolliert. Denn seit Sonntag gelten wieder strengere Einreiseregeln von Tschechien nach Deutschland. Das hat Auswirkungen auf den Grenzverkehr und die Pendler. Rüberkommen darf nur noch, wer einer systemrelevanten Tätigkeit im Gesundheitswesen oder in der Nutztierhaltung nachgeht.
Die Bundespolizei kontrolliert das an den Übergängen und in den hiesigen Grenzorten zu Tschechien. An der S 148 zwischen Neugersdorf, Seifhennersdorf und Varnsdorf wurden in der Nacht zum Sonntag regelrechte Sperren aufgebaut. Zusätzlich flogen Hubschrauber der Bundespolizei am Sonntag das Grenzgebiet ab und beobachteten die Lage aus der Luft.

Mutationen breiten sich in Tschechien aus
Grund für die Verschärfung der Einreiseregeln ist die Ausbreitung der Corona- Mutationen im Nachbarland Tschechien. Die Bundesregierung hat das Land deshalb als Virusmutations-Gebiet eingestuft. Der Freistaat Sachsen hat darauf hin auch seine Quarantäne-Verordnung mit den Vorschriften für Einreisende geändert.
Demnach müssen nun alle Personen bei Einreise einen negativen Corona-Test mitführen, teilt dazu das Landratsamt in Görlitz mit. Der Test darf höchstens 48 Stunden alt sein. Wer keinen Test vorzeigen kann, muss damit rechnen, an der Grenze wieder zurückgeschickt zu werden. Zudem gilt die Pflicht, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Ausnahmen von der Pflicht zur 14-tägigen häuslichen Quarantäne gelten für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege. Sie müssen sich aber täglich testen lassen. Beschäftigte in Betrieben der Nutztierhaltung dürfen ebenfalls mit täglichem Test einreisen, wenn ihre Arbeit unverzichtbar ist im Betrieb. Für Lkw-Fahrer gilt ebenfalls die Einreise-Testpflicht. Auch Durchreisende können die Grenze passieren, dürfen sich aber in Sachsen nicht aufhalten.

Berufspendler aller Branchen hatten zudem die Möglichkeit, sich vor der Grenzschließung dafür zu entscheiden, in Sachsen zu bleiben, egal welcher Branche. Sie erhalten pro Übernachtung eine Förderung von 40 Euro und für Angehörige einen Zuschuss von 20 Euro, teilt darüber hinaus das sächsische Wirtschaftsministerium mit.
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