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Corona: Macht sich die Impfärztin strafbar?

Eine Ärztin im südlichen Landkreis Görlitz verabreicht jedem, der es will, das nicht zugelassene Stöcker-Antigen. Impf-Experten sind entsetzt.

Von Markus van Appeldorn
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Professor Winfried Stöcker bei einem Auftritt in "Stern TV".
Professor Winfried Stöcker bei einem Auftritt in "Stern TV". © Stern TV

Der "Euroimmun"-Gründer und Görlitzer Kaufhaus-Investor Professor Winfried Stöcker hat sich mit seinem Agieren in der Corona-Pandemie juristischen Ärger eingehandelt. Stöcker behauptet, ein Antigen entwickelt zu haben, das immun gegen Corona macht. Nachdem er sich selbst und zahlreichen weiteren Personen dieses Präparat injiziert hatte, leitete die Staatsanwaltschaft Lübeck ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ein - denn Stöckers Präparat hat keinerlei Impfstoff-Zulassung. Doch gerade Impf-Kritiker vergöttern Stöcker für seine Arbeit geradezu und wollen dieses Antigen haben. Anlaufstelle für solche Menschen ist eine Ärztin im Südkreis, die ihren Patienten das Mittel auf Wunsch spritzt. Ein renommierter Impfarzt und die Sächsische Landesärztekammer sind alarmiert.

Nach eigenen Angaben verabreicht diese Ärztin den Stöcker-Stoff jedem, der ihn haben will. "Ich habe eine Liste mit mindestens 150 Interessenten, darunter 50 Euroimmun-Mitarbeiter. Ich impfe Stöcker, sobald ich welchen habe", sagt die Ärztin, die ungenannt bleiben möchte - nicht etwa, weil sie glaubt, etwas Unrechtes zu tun, sondern: "Ich will nicht, dass noch mehr Menschen deswegen anrufen." Sie habe auch so schon reichlich zu tun. Auch sich selbst und ihrem Praxis-Personal habe sie bereits das Stöcker-Antigen injizieren lassen. Sie impfe auch mit Biontech, ist aber selbst von der Wirkung des Stöcker-Stoffs überzeugt. "Wir hatten alle keinerlei Nebenwirkungen", sagt die Ärztin - auch das sei ein entscheidendes Argument gewesen, sich und den Mitarbeitern dieses Antigen zu verabreichen, statt etwa Biontech. "In der Deutschen Ärztezeitung gab es einen Hinweis, dass Personal nach einer Impfung zwei bis drei Tage ausfallen könnte. So einen Ausfall kann ich mir nicht leisten", sagt die Ärztin.

"Immunisieren - wie ist egal"

Die Ärztin hält die Verabreichung des Stöcker-Antigens für richtig. Sie erklärt, auch nicht die Einzige im Kreis zu sein, die den Stoff verabreicht. "Ich bin überzeugt, dass alle immunisiert werden müssen - wie ist egal", sagt sie. Es gehe darum, so schnell wie möglich eine hohe Immunitätsrate in der Bevölkerung zu erreichen. Und wenn Menschen skeptisch gegenüber den zugelassenen Impfstoffen seien, sei es richtig, ihnen das Stöcker-Antigen anzubieten. "Die Patienten wollen das ja", sagt sie. Sie folge damit auch dem Aufruf von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD), der dazu aufgerufen habe, alle Impfstoffe zu verimpfen, die verfügbar seien. "Daran halte ich mich", sagt die Ärztin - allerdings sprach Steinmeier von allen zugelassenen Impfstoffen.

Winfried Stöcker selbst verabreicht sein Antigen nicht mehr, hat aber eine Art Bauplan davon im Internet zur Verfügung gestellt. Die Ärztin im Südkreis bezieht nach eigenen Angaben die nötigen Komponenten des Antigen-Stoffes direkt von Stöcker und stellt das Präparat daraus selbst zusammen. Auf eine Zulassung als Impfstoff komme es dabei gar nicht an. "Als Ärztin darf ich ein Arzneimittel, das ich herstelle auch verabreichen", sagt sie, "es kommt darauf an, dass die Gesundheit erhalten wird." Und was einen möglichen Verstoß gegen Regeln der medizinischen Ethik betrifft: "Dieses Risiko gehe ich jetzt ein."

Entzug der Approbation droht

Wie Stöcker selbst argumentiert auch die Ärztin damit mit dem Begriff des "individuellen Heilversuchs" als Bestandteil der ärztlichen Therapiefreiheit. Wenn es sich um einen solchen Heilversuch handelt, dürfen Ärzte tatsächlich auch nicht zugelassene Präparate verabreichen. Das kommt zum Beispiel vor, wenn ein Patient mit herkömmlichen und zugelassenen Mitteln austherapiert ist, ohne dass ein Heilungserfolg eingetreten ist. Dann dürfen Ärzte auch unter Beachtung besonderer Sorgfaltspflichten zu experimentellen Methoden greifen.

Doch im Falle der Verabreichung des Stöcker-Antigens sieht der Zittauer Medizinrechtler Professor Erik Hahn die Annahme eines "individuellen Heilversuchs" gleich in mehrfacher Hinsicht als zweifelhaft an. "Fraglich ist schon mal, ob eine Impfung überhaupt ein Heilversuch sein kann, weil der Patient ja gar nicht krank ist", sagt der Jurist. Das zweite Problem hier sei die Individualität. "In der Sekunde, wo der Arzt mit einer Methode in die Massenbehandlung geht, fällt ein individueller Heilversuch weg", erklärt Hahn. Die Anwendung eines Mittels an vielen Patienten - etwa an jedem, der dieses Mittel haben will, spreche gegen eine Versuchsanordnung. Juristisch könnte sich die Ärztin mit ihrem Vorgehen unter anderem wegen des unerlaubten Inverkehrbringens eines Arzneimittels strafbar gemacht haben. Auch ihre Approbation als Ärztin könnte gefährdet sein, wenn die zuständige Behörde sie als "unwürdig" oder "unzuverlässig" einstuft.

Die irrationale Haltung der Impfkritiker

Der Görlitzer Kinderarzt Dr. Hans-Christian Gottschalk ist vorsitzender Impfarzt am Impfzentrum des Landkreises in Löbau. Er ist entsetzt von dem Vorgehen der Ärztin. "Ich kann so eine nicht zugelassene Impfung niemandem empfehlen", sagt er und fragt sich, wie eine Ärztin so etwas sich selbst und ihren Patienten zumuten könne. "Mögliche Komplikationen, die es bei jedem Impfstoff geben kann, sind bei dem Stoff doch überhaupt nicht geregelt", sagt er. Ob und welche Nebenwirkungen ein Impfstoff auslöse, könne ohne ein Zulassungsverfahren mit vielen Tausend Probanden unmöglich ermittelt werden. Gottschalk hält auch die Haltung von Impfkritikern für völlig irrational, zugelassene Impfstoffe abzulehnen, den Stöcker-Stoff aber haben zu wollen. "Ein Impfstoff, der zugelassen ist, ist doch viel besser als einer, der nur an ein paar Verwandten probiert wurde", sagt er. Auch würden die von dieser Ärztin behandelten Patienten keinen digitalen Impfpass bekommen, der Freiheiten erlaubt und auch eine zentrale Impfdokumentation könne die Ärztin gar nicht vornehmen.

Nach Ansicht von Dr. Gottschalk könne bei der Verabreichung des Stöcker-Antigens durch die Ärztin auch von einem "individuellen Heilversuch" keine Rede sein. "Ein Heilversuch wäre ja nur gerechtfertigt, wenn es keine Alternative gäbe", sagt Gottschalk. Aber mit den zugelassenen Impfstoffen stünden ja gleich mehrere Alternativen zur Verfügung.

Landesärztekammer sieht Körperverletzung

Auch bei der Sächsischen Landesärztekammer ist man wegen des Falls der Ärztin alarmiert. "Wenn für einen neu entwickelten Impfstoff keine Genehmigung durch die zuständige Ethikkommission und das für Impfstoffe zuständige Paul-Ehrlich-Institut vorliegt, könnte bei dessen Anwendung Körperverletzung sowie ein Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung vorliegen", heißt es dazu auf SZ-Anfrage. Außerdem sei eine Herstellungserlaubnis für ein Antigen notwendig. Ohne vorige pharmakologisch-toxikologische Prüfung dürfe ein Antigen nicht am Menschen getestet werden.

Und im Falle von Schädigungen könnte das gravierende Folgen für die Patienten und auch die Ärztin haben. "Eine Staatshaftung für Schäden, die ein Patient erleidet, besteht auch nicht. Das könnte den Patienten nach einem Impfschaden bei unterdeckter Versicherung oder sich weigernder Versicherung vermutlich empfindlich treffen", teilt die Landesärztekammer mit Hinweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts weiter mit und: "Interessant wäre in dem Zusammenhang auch die Frage, wie der Nachweis über die Impfung im Impfausweis erfolgt."

Die Ärztekammer erwägt nun, das Vorgehen der Ärztin berufsrechtlich zu prüfen. Für strafrechtliche Prüfungen bedürfe es einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

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