Dresden
Merken

Corona in Dresden: Test- und Quarantäneregeln

Die Corona-Zahlen steigen wieder, die Vorschriften zur Pandemie ändern sich. Das Dresdner Gesundheitsamt gibt nun einen Überblick über wichtige Fragen.

 4 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Wer aus einem Nicht-Risikogebiet zurück nach Dresden kommt, kann sich nun nicht mehr kostenlos auf Covid-19 testen lassen.
Wer aus einem Nicht-Risikogebiet zurück nach Dresden kommt, kann sich nun nicht mehr kostenlos auf Covid-19 testen lassen. © Symbolfoto: Moritz Frankenberg/dpa

Dresden. Das Coronavirus breitet sich in Dresden wieder spürbar mehr aus. Am Freitag meldete das Gesundheitsamt so viele Neuinfektionen an einem Tag wie seit April nicht mehr. Gleichzeitig beraten Politiker über neue oder geänderte Vorschriften im Umgang mit der Pandemie. Das erschwere es den Bürgern, den Überblick zu behalten, sagt die Dresdner Gesundheitsbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann. "Das merken besonders die Kolleginnen und Kollegen am Infotelefon des Gesundheitsamtes." Vor allem in Bezug auf Corona-Tests und Quarantäneregeln gebe es sehr viele Anfragen. Deshalb informiert das Gesundheitsamt nun über die aktuell geltenden Regeln für Coronatests und Quarantäne. Eine Übersicht. 

Wer wird in Dresden auf Corona getestet?

Betroffene mit Symptomen sollen sich an ihren Hausarzt oder die Corona-Ambulanz am Universitätsklinikum wenden, sagt das Gesundheitsamt. Für gesetzlich Krankenversicherte übernehmen die Krankenkassen die Kosten. 

Liegt ein positives Testergebnis vor, erhalte das Gesundheitsamt die Meldung vom Labor, ermittele die Kontaktpersonen und lege fest, welche Personen zu testen sind. Das Gesundheitsamt selbst führe Corona-Tests ausschließlich im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen durch. Die Kosten dafür trage die öffentliche Hand. 

Die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten lief zum 15. September aus. Wer dennoch einen Test durchführen möchte, muss für die Kosten selbst aufkommen.

Wo erhalte ich einen Corona-Test?

In den vergangenen Monaten wurde die Testkapazität laut Gesundheitsamt stark erhöht. Erster Ansprechpartner für Patienten mit Symptomen seien die niedergelassenen Ärzte. Auch die Corona-Ambulanz des Universitätsklinikums Dresden führe Tests bei Personen mit Symptomen durch. Fragen zu Testpraxen werden auch telefonisch unter 116 117 beantwortet. Corona-Tests für Personen ohne Symptome führen darüber hinaus niedergelassene freie Labore in Sachsen durch. Die Kosten dafür sind selbst zu tragen.

Wer muss in Quarantäne?

Wer ein positives Testergebnis seines Coronatests erhält, unterliegt einer "Absonderungspflicht". Diese werde vom Gesundheitsamt immer für den Einzelfall und in Abhängigkeit vom Vorliegen von Symptomen festgelegt. 

Bei der Kontaktpersonenermittlung werde nach drei bundeseinheitliche Kategorien unterschieden, die das Robert Koch-Institut festgelegt hat. Die Kategorie I (höheres Infektionsrisiko) hatte den engsten Kontakt, beispielsweise aufgrund eines mindestens 15-minütigen unmittelbaren Kontaktes ("face-to-face") mit einem bestätigten Covid-19-Fall. Personen im Haushalt der erkrankten Person gehören auch zu dieser Kategorie. 

Menschen in beengten Räumen oder "schwer zu überblickender Kontaktsituation" mit dem bestätigten Covid-19-Fall wie in einer Kindergartengruppe oder Schulklasse sind unabhängig von der individuellen Risikoermittlung ebenfalls Kontaktpersonen der Kategorie I. Aufgrund der langen Inkubationszeit wird in diesen Fällen eine 14-tägige Quarantäne verordnet, die auch nicht mit einem negativen Corona-Test verkürzt werden kann.

Was ist mit Reiserückkehrern?

Anders sei das bei Ein- und Rückreisenden, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiet aufgehalten haben, erklärt das Gesundheitsamt. Hier schreibe die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung neben der Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt eine unverzügliche 14-tägige Quarantäne vor, die jedoch mit einem negativen Testergebnis verkürzt werden könne. 

Die Reisenden sind nach Rechtsverordnung des Bundes verpflichtet, dem Gesundheitsamt auf Anforderung einen Test vorzulegen, der bis zu 48 Stunden vor oder in den Tagen nach der Einreise abgenommen wurde. Aktuell ist die Testung für Einreisende aus Risikogebieten bis zu zehn Tage nach Einreise kostenfrei.

Wo kann ich die wichtigsten Informationen zu Corona in Dresden nachlesen?

Das Gesundheitsamt fasst die wichtigsten Informationen zum Coronavirus auf der Internetseite www.dresden.de/corona zusammen. Dort findet man unter anderem die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung, Informationen zu Hygienekonzepten, Verhalten im Verdachtsfall und nach Rückkehr aus dem Ausland, Tests, sowie die aktuellen Fallzahlen. 

Weitere Informationen: 

Nachrichten und Hintergründe zum Coronavirus bekommen Sie von uns auch per E-Mail. Hier können Sie sich für unseren Newsletter zum Coronavirus anmelden.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter "Dresden kompakt" und erhalten Sie alle Nachrichten aus der Stadt jeden Abend direkt in Ihr Postfach.

Mehr Nachrichten aus Dresden lesen Sie hier.