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Warum in sächsischen Kitas keine Testpflicht gilt

Anders als für Lehrer wird für das Personal in Kitas keine Testpflicht kommen. So begründet Sachsens Kultusministerium die Auslegung der Corona-Verordnung.

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In Kitas herrscht seit Mitte Februar kein Notbetrieb mehr. Die Kinder kommen fast wie in normalen Zeiten. Coronatests müssen Erzieher aber trotz großer Teststrategie nicht machen.
In Kitas herrscht seit Mitte Februar kein Notbetrieb mehr. Die Kinder kommen fast wie in normalen Zeiten. Coronatests müssen Erzieher aber trotz großer Teststrategie nicht machen. © Sina Schuldt/dpa

Dresden. Kinder seien keine Kunden. Auf diese Argumentation stützt sich das sächsische Kultusministerium bei der Frage, ob für Angestellte in Kindertagesstätten ab kommender Woche eine Testpflicht gelten wird. Davon war man zunächst ausgegangen, als die aktuelle Corona-Verordnung vor einer Woche in Kraft getreten ist. Darin steht: "Alle Beschäftigten und Selbstständigen mit direktem Kundenkontakt sind ab dem 15. März 2021 verpflichtet, einmal wöchentlich eine Testung [...] vorzunehmen." (vgl. § 3a Absatz 2)

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