Dresden. Kinder seien keine Kunden. Auf diese Argumentation stützt sich das sächsische Kultusministerium bei der Frage, ob für Angestellte in Kindertagesstätten ab kommender Woche eine Testpflicht gelten wird. Davon war man zunächst ausgegangen, als die aktuelle Corona-Verordnung vor einer Woche in Kraft getreten ist. Darin steht: "Alle Beschäftigten und Selbstständigen mit direktem Kundenkontakt sind ab dem 15. März 2021 verpflichtet, einmal wöchentlich eine Testung [...] vorzunehmen." (vgl. § 3a Absatz 2)
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