SZ + Sachsen
Merken

Warum in sächsischen Kitas keine Testpflicht gilt

Anders als für Lehrer wird für das Personal in Kitas keine Testpflicht kommen. So begründet Sachsens Kultusministerium die Auslegung der Corona-Verordnung.

 3 Min.
Teilen
Folgen
In Kitas herrscht seit Mitte Februar kein Notbetrieb mehr. Die Kinder kommen fast wie in normalen Zeiten. Coronatests müssen Erzieher aber trotz großer Teststrategie nicht machen.
In Kitas herrscht seit Mitte Februar kein Notbetrieb mehr. Die Kinder kommen fast wie in normalen Zeiten. Coronatests müssen Erzieher aber trotz großer Teststrategie nicht machen. © Sina Schuldt/dpa

Dresden. Kinder seien keine Kunden. Auf diese Argumentation stützt sich das sächsische Kultusministerium bei der Frage, ob für Angestellte in Kindertagesstätten ab kommender Woche eine Testpflicht gelten wird. Davon war man zunächst ausgegangen, als die aktuelle Corona-Verordnung vor einer Woche in Kraft getreten ist. Darin steht: "Alle Beschäftigten und Selbstständigen mit direktem Kundenkontakt sind ab dem 15. März 2021 verpflichtet, einmal wöchentlich eine Testung [...] vorzunehmen." (vgl. § 3a Absatz 2)

In vielen Einrichtungen hat man damit bereits geplant, dass auch Erzieherinnen und Erzieher sich testen lassen müssen. Schließlich haben sie täglich engen Kontakt zu Kindern und begegnen mindestens zweimal am Tag deren Eltern. Doch laut Kultusministerium treffe "Kundenkontakt" beim Umgang mit Kindern "dem Wortlaut nach" nicht zu. Nachzulesen ist das auf dem sächsischen Kita-Bildungsserver, einer vom Freistaat mitfinanzierten Informations- und Kommunikationsplattform mit Schwerpunkt auf Erziehungsthemen.

Rechtlich dürfte die Argumentationslinie korrekt sein. Denn die Verordnung regelt auch explizit, was unter "Kundenkontakt" zu verstehen ist. Nämlich der "unmittelbare physische Kontakt beziehungsweise Kontakt mit tatsächlich persönlicher Begegnung bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes stehen." Kitas sind zwar genauso wie etwa Bekleidungsgeschäfte oder Möbelhäuser Orte der Begegnung, aber im Sinne des Gesetzes keine vergleichbaren Gewerbe. "Schulen und Kitas sind somit nicht im Anwendungsbereich", heißt es schließlich beim Bildungsserver.

Verpflichtet sind die Träger von Kindertagesstätten jedoch, ihren Angestellten ein Angebot zur Testung zu machen. Nach Verordnung gilt das ab dem 22. März. Der Notbetrieb in den Einrichtungen wurde bereits am 15. Februar aufgehoben. Seitdem bringen Eltern ihre Kinder wieder zur Betreuung - ohne, dass getestet wird. Immerhin habe der Freistaat jetzt aber 130.000 Selbsttests für Erzieher den Kommunen zur Verfügung gestellt, heißt es auf Anfrage von Sächsische.de.

Auch an Schulen zunächst keine Testpflicht

Für Schulen gelten etwas andere Regeln. Am Montag kehren Oberschüler, Gymnasiasten und Berufsschüler in Sachsen an ihre Schulen zum Präsenzunterricht zurück. Ursprünglich sollte es eine Testpflicht für Schüler ab Klasse 5 und Lehrer ab 15. März geben. Doch weil noch nicht genügend Schnelltests zur Verfügung stünden, seien Testungen zunächst freiwillig, teilte das Kultusministerium mit.

“Das Zutrittsverbot für Personen ohne negativen Tests gilt erst ab dem Moment, wenn ausreichend Laienselbsttests an der jeweiligen Schule vorliegen“, sagte Sprecherin Susann Meerheim gegenüber Sächsische.de. So lange werde auf freiwilliger Basis getestet - und auch nur für Schüler ab Klasse 7. (SZ/fad)