Noch am Montagnachmittag weiß Elke Städtler nicht, woran sie ist. Darf sie ihr Kosmetikstudio in Dresden-Niedersedlitz öffnen oder nicht? Fällt ihr Betrieb mit zweieinhalb Festangestellten und vier Lehrlingen unter jene „körpernahen Dienstleistungen“, deren Ausübung untersagt ist, oder unter die Ausnahme „medizinisch notwendiger Behandlungen“, wie es in Sachsens neuer Corona-Schutz-Verordnung steht? Und verfällt, sollte sie die Fußpflege für Kranke, Alte und Behinderte fortführen, ihr Anspruch auf den 75-prozentigen Schadenersatz durch den Bund?
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