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Sachsen: Hier sind Lockerungen in Sicht

Wie ist die Corona-Lage in den sächsischen Regionen? Wo sind welche Lockerungen möglich? Unsere interaktiven Karten geben Antworten.

Von Maximilian Helm
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© Kahnert/dpa; SZ

Das sächsische Gesundheitsministerium veröffentlicht täglich die 7-Tage-Inzidenzen für Kreise und einzelne Gemeinden in Sachsen. Das sind die Summen der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen auf 100.000 Einwohner gerechnet. Der Wert gilt als wichtigster Gradmesser für die Ausbreitung des Virus in einer Region.

Das passiert bei einer Inzidenz über 165:

Wenn die Inzidenz an drei Tagen in Folge den Wert von 165 überschreitet, wird der Präsenzunterricht an Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen verboten. Schülerinnen und Schüler müssen zurück ins Homeschooling. Ausnahmen für Abschlussklassen bleiben aber möglich. Auch Kitas müssen schließen.

Auch das Einkaufen mit Termin (Click & Collect) ist dann nicht möglich. Es darf sich ein Haushalt höchstens mit einer weiteren Person treffen, darüber hinaus gilt eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Es dürfen nur Märkte mit Waren des täglichen Bedarfs oder aus dem Gesundheitsbereich öffnen. Für Friseurbesuche wird ein Test benötigt - eine Selbstauskunft über einen negativen Test ist nicht ausreichend.

Das passiert ab einer Inzidenz unter 165:

Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzident fünf Tage lang den Schwellenwert von 165, darf der Präsenzunterricht wieder stattfinden, die Schulbremse ist aufgehoben. Alle anderen Regeln bleiben bestehen.

Das passiert bei einer Inzidenz unter 150:

Landkreise und kreisfreie Städte, die an fünf aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz von 150 unterschreiten, dürfen am übernächsten Tag wieder Terminshopping mehr anbieten. Dann ist das Shoppen mit vorheriger oft online möglicher Anmeldung wieder erlaubt - genannt Click & Meet.

Das passiert bei einer Inzidenz unter 100:

Für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz unter 100 wird die Notbremse aus Kraft gesetzt und die Sächsische Corona-Schutzverordnung regelt alle Beschränkungen. Dann ist Außengastronomie mit Kontakterfassung wieder möglich, auch Fitnessstudios und Baumärkte, beziehungsweise Fahrrad- und Autoersatzteilläden können öffnen. Auch Kultureinrichtungen im Außenbereich können wieder besucht werden.

Auch dürfen sich in Innenräumen jetzt wieder zwei Haushalte mit höchstens fünf Personen treffen, Kinder unter 14 zählen nicht mit. Draußen sind es zehn Personen. Zuvor war es nur ein Haushalt mit einer weiteren Person. Ausgangsbeschränkungen gibt es dann auch keine mehr. Die Notbremse gilt dann nicht mehr, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die 100er-Inzidenz unterschritten wird.

Das gilt ab einer Inzidenz von 50

Unterschreitet die Inzidenz fünf Tage lang die 50er-Schwelle gibt es weitere Lockerungen. Dann dürfen beispielsweise alle Arten von Läden und Geschäften wieder öffnen. Für die Gastronomie entfällt die Kontaktnachverfolgung, auch Gäste dürfen wieder beherbergt werden.