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Corona: Maskenpflicht im Fernverkehr fällt zum 2. Februar

Bahnreisende können aufatmen: Die Maskenpflicht in Fernzügen fällt Anfang Februar. Gesundheitsminister Lauterbach hält die Aufhebung nun auch im Fernverkehr für vertretbar.

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Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr soll zum 2. Februar vorzeitig fallen.
Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr soll zum 2. Februar vorzeitig fallen. © Oliver Berg/dpa

Berlin. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angekündigt, dass die Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn am 2. Februar ausgesetzt wird. Er begründete das am Freitag in Berlin mit sinkenden Gefahren in der Corona-Krise. Zuvor hatten sich die Forderungen nach einer Beendigung der Maskenpflicht verstärkt. Nach derzeitigem Recht würde sie noch bis zum 7. April gelten.

Lauterbach erklärte, die Zahl der Infektionen und Krankenhauseinweisungen gehe zurück, und die Bevölkerung habe eine hohe Immunität aufgebaut. Experten gingen davon aus, dass es nicht noch einmal zu einer schweren Corona-Winterwelle kommen werde. Daher sei es jetzt möglich, stärker auf Eigenverantwortung zu setzen.

Zugleich appellierte der Gesundheitsminister an die Menschen, im öffentlichen Verkehr und in Innenräumen freiwillig weiter Masken zu tragen und mögliche Folgen einer Infektion nicht zu unterschätzen.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) begrüßte Lauterbachs Entscheidung. Es sei den Menschen nicht vermittelbar, warum es Unterschiede geben sollen zwischen Nah- und Fern- sowie dem Flugverkehr. Die Vereinheitlichung sei nicht nur für die Fahrgäste, sondern auch für das Personal positiv, erklärte Wissing. Einige Bundesländer haben die Maskenpflicht im Nahverkehr bereits abgeschafft. Auch in Flugzeugen müssen Passagiere keine Masken tragen.

Angesichts bundesweit sinkender Infektionen mit dem Coronavirus hatten sich zuletzt die Forderungen nach einer Aufhebung der Maskenpflicht im Bahn-Fernverkehr verstärkt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach sich dafür aus, sie zum Monatsende abzuschaffen. Er sagte der "Augsburger Allgemeinen" (Freitag): "Meines Erachtens können auch andere Schutzmaßnahmen vor dem 7. April aufgehoben werden." Die Entwicklung sei aktuell so positiv, "dass selbst vorsichtige Wissenschaftler uns im endemischen Stadium sehen". Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssten immer eine Ausnahme und gut begründet sein.

Bahn befürwortet das baldige Maskenpflicht-Ende

Die Deutsche Bahn hält das Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr zum 2. Februar für den richtigen Schritt. "So vermeiden wir einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Regeln innerhalb Deutschlands und zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern", teilte Personenverkehrsvorstand Michael Peterson am Freitag über die Berufsplattform Linkedin mit. Gleichwohl sei es vielen Menschen weiterhin ein Bedürfnis, die Maske in den Zügen zu tragen. Es sei gut, dass hierbei nun die Freiwilligkeit gelte.

Peterson bedankte sich bei den Fahrgästen, die sich während der Pandemie "gewissenhaft an die Maskenpflicht an Bord unserer Züge gehalten haben. Ein besonderer Dank gilt unseren Mitarbeitenden: Ihr habt die gesetzlichen Regelungen trotz teils widriger Umstände bis zuletzt konsequent umgesetzt".

Bundesweite Schutzmaßnahmen sind Teil des bis zum 7. April befristeten Infektionsschutzgesetzes. Neben den Regeln für den Bahnverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie zusätzlich eine Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Im öffentlichen Nahverkehr wurde die Maskenpflicht in Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits abgeschafft. Sachsen folgt ab kommendem Montag. Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg planen eine Aufhebung bis spätestens Anfang des kommenden Monats.

Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann lediglich noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. (dpa/epd)