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Das sind die neuen Corona-Beschlüsse

Bund und Länder haben sich geeinigt: Bleibt die Zahl der Infektionen stabil, sollen Öffnungen in fünf Schritten erfolgen. Ein Überblick.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), sitzen zu Beginn der Videokonferenz mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder zusammen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), sitzen zu Beginn der Videokonferenz mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder zusammen. © Bundesregierung

Berlin. Der Druck ist enorm: Bund und Länder ringen um einen Weg aus dem Lockdown, regional abgestuft und abhängig von den Corona-Zahlen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat vorsichtige weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen gerechtfertigt. Deutschland stehe nun an der Schwelle zu einer neuen Phase der Pandemie, "in die wir nicht mit Sorglosigkeit, aber doch mit berechtigten Hoffnungen hineingehen können", sagte sie am Mittwochabend in Berlin nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder. Der Frühling 2021 werde ein anderer sein als der Frühling im vergangenen Jahr.

  • Hintergrund: Der Bund-Länder-Beschluss PDF, 153 KB im Wortlaut

Möglich geworden sei dies nach dem Eindämmen des Infektionsgeschehens in den vergangenen Monaten, die für viele schwere Belastungen und nie da gewesene Freiheitseingriffe bedeutet hätten. "Was wir gemeinsam durchgestanden haben, das war hart", sagte Merkel. Es habe aber Wirkung gezeigt. So seien die Intensivstationen der Kliniken aus einer gefährlichen Notlage um die Weihnachtszeit zurückgeholt worden.

Merkel betonte zugleich, es gehe nun um Schritte der Öffnung, die die Entwicklung aber nicht zurückwerfen dürften. Es gebe in Europa Beispiele einer dramatischen dritten Welle. "Diese Gefahr besteht auch für uns", sagte die Kanzlerin.

Die Beratungen in Berlin begannen am Mittwochnachmittag etwas später als ursprünglich geplant. Die Verhandlungen gestalteten sich schwierig. Längere Diskussion gab es darüber, bei welchen Inzidenzen eingeschränkte Öffnungen möglich sind. Eigentlich waren Lockerungen erst ab einer Inzidenz unter 35 vorgesehen, geeinigt wurde sich dann auf ein Wert von 50.

Sachsen bestand auf einer Protokollnotiz: „Der Freistaat Sachsen hält die hier beschlossenen unkonditionierten Öffnungen angesichts der aktuellen und absehbaren Infektionslage sowie Impfquote für nicht vertretbar; er ist der Ansicht, dass Öffnungen mit einem verpflichtenden und funktionierenden Testregime gekoppelt sein müssen.“ Das sächsische Kabinett will am Donnerstag die Eckpunkte für eine neue Corona-Verordnung vorstellen.

Überblick: So sehen die Öffnungsschritte aus:

Kontakte

Von kommender Woche an sollen wieder Treffen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich sein – beschränkt auf fünf Teilnehmer. Und: Paare, die nicht zusammenwohnen, sollen künftig als ein Hausstand gelten. Bei niedrigen Infektionszahlen sind auch noch mehr Kontakte erlaubt: In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 neuen Infektionen pro Woche können es auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen. Bisher darf sich ein Hausstand mit maximal einer Person eines anderen Hausstandes treffen.

Lockdown

Der Lockdown soll auch wegen der Gefahr durch die neuen Virusvarianten grundsätzlich bis 28. März verlängert werden. Es gibt aber ein paar Änderungen: Ab 8. März wird der Buchhandel, Blumenläden und Gartenmärkte zu den Läden des täglichen Bedarfs gezählt – mit Hygienekonzepten und der Beschränkung auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für alle weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Öffnungen sollen auch Fahr- und Flugschulen möglich sein. Voraussetzung könnte aber ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal sein.

Einzelhandel

In Regionen, in denen die 100er-Inzidenz unterschritten wird, sind für den Einzelhandel Terminshopping-Angeboten möglich. Sachsen hatte schon angekündigt, den Handel ab 8. März für „Click & Meet“ zu öffnen. Der Kunde kann dann einen Termin vereinbaren und in dieser Zeit vor Ort einkaufen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 soll der Einzelhandel mit einer Beschränkung der Kundenzahl je nach Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen.

Freizeit

Bei einer Inzidenz unter 100 könnten Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten „für Besucher mit vorheriger Terminbuchung“ und mit Kontaktnachverfolgung geöffnet werden. Bei einer Inzidenz unter 50 könnten Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten allgemein wieder geöffnet werden.

Sport

Sinkt die Inzidenz unter 100, soll Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich erlaubt werden. Bei einer Inzidenz unter 50 ist kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis zehn Personen im Freien erlaubt. Kontaktfreier Sport drinnen, etwa im Fitnessstudio, und Kontaktsport draußen soll erst erlaubt werden, wenn die Inzidenz 14 Tage lang stabil unter 50 bleibt – es ist aber möglich, mit tagesaktuellen Tests früher zu lockern.

Weitere Öffnungsschritte

Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser und Kinos sind die nächsten Schritte – frühestens ab dem 22. März. Bei Sieben-Tage-Inzidenzen bis 100 sollen Öffnungen mit Terminbuchung und tagesaktuellen Schnelltests für Gäste und Teilnehmer sowie einer Dokumentation zur Kontaktverfolgung möglich sein. Liegt die Inzidenz zwei Wochen nach dem vorherigen Öffnungsschritt unter 50, soll es für diese Bereiche keine Beschränkungen mehr geben. Nach weiteren 14 Tagen stabiler Inzidenz unter 50 könnten auch Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich erlaubt werden.

Eine geplante „Notbremse“ soll ab der 100er-Marke gelten: Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100 liegen, werden die Öffnungsschritte dem Papier zufolge wieder zurückgenommen. Es gelten dann wieder strengere Kontaktbeschränkungen und es gibt mögliche erneute Schließungen.

Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wird erst am 22. März 2021 im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren beraten.

Schnelltests

Kostenlose Corona-Schnelltests für alle Bürger sollen voraussichtlich von nächster Woche an möglich werden. Der Bund will ab dann die Kosten dafür übernehmen. Die Länder sollen die Tests dann schnellstmöglich anbieten, auch mit einer Bescheinigung zum Ergebnis. Konkret soll mindestens ein Schnelltest pro Woche möglich sein, den geschultes Personal etwa in Testzentren oder Praxen abnimmt. Daneben ist vorgesehen, dass auch Corona-Selbsttests auf breiter Front genutzt werden können, die bald frei in Apotheken, anderen Geschäften und im Internet zu kaufen sind.

Schulen

Die weitere Öffnung der Schulen soll mit Hilfe von Schnelltests flankiert werden. Die Länder sollen demnach sicherstellen, „dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten“.

Unternehmen

Die Homeoffice-Pflicht soll bis 30. April gelten. Die Bundesregierung will, dass Firmen ihren in Präsenz Beschäftigten kostenlose Schnelltests anbieten. Dazu gibt es mit der Wirtschaft noch diese Woche Beratungen.

Impfen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht davon aus, dass der Corona-Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers Astrazeneca künftig auch an ältere Menschen in Deutschland verabreicht werden kann. Es werde mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf hinauslaufen, dass die Zulassung des Impfstoffes für über 65-Jährige komme, sagte Spahn. Dies sei Daten zu verdanken, die man aus Schottland und England habe. Die ständige Impfkommission befinde sich dazu in der finalen Entscheidungsfindung. Bislang empfiehlt die Impfkommission das Mittel von Astrazeneca nur für 18- bis 64-Jährige, da für Ältere zunächst nicht genügend Studiendaten vorgelegen hätten.

Ab Ende März oder spätestens Anfang April sollen Haus- und Fachärzte in vielen Praxen ebenfalls gegen Corona impfen können. Bisher wird vor allem in extra aufgebauten Testzentren geimpft, weil die Impfstoffe besonders gelagert werden müssen. Das wird demnächst aber nicht mehr immer nötig sein. Bereits ab nächster Woche sollen die Länder auch flexibler über die Impfreihenfolge entscheiden dürfen.

Grenzen

Deutschland verlängert seine stationären Kontrollen an der Grenze zu Tschechien und dem österreichischen Bundesland Tirol bis zum 17. März. Das teilte der parlamentarische Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) am Mittwoch im Innenausschuss des Bundestages mit. Deutschland hatte Tschechien, die Slowakei und weite Teile Tirols Mitte Februar zu sogenannten Virusvariantengebieten erklärt. (dpa, SZ/sca)

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