Weil er sein nicht zugelassenes Corona-Antigen zahlreichen Personen verabreichte, ermittelt die Lübecker Staatsanwaltschaft gegen Professor Winfried Stöcker. Jetzt beschäftigt sich auch die Staatsanwaltschaft Görlitz mit dem Präparat - oder konkret mit einer Ärztin im Südkreis, die das Stöcker-Antigen ebenfalls sich selbst, ihrem Praxis-Personal und mehreren ihrer Patienten verabreicht hat. Im Raum stehen sogenannte Amtsdelikte, also Straftaten solcher Tragweite, dass die Staatsanwaltschaft bei einem begründeten Verdacht von Amts wegen tätig werden muss, ohne dass es einer Strafanzeige bedarf.
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