Die Kontrollen der Polizei an den Grenzen zu Polen und Tschechien im Landkreis Görlitz sind überzogen. Das findet zumindest ein Leser, der den Großeinsatz vorigen Donnerstag kritisiert. Dort mussten nach seiner Aussage Autofahrer aus Tschechien umdrehen. Die Begründung: Der Transitverkehr von Tschechien über Deutschland nach Tschechien sei nicht mehr erlaubt, anderenfalls drohe Quarantäne und eine Strafe von 150 Euro. Doch dazu stehe weder etwas in der Sächsischen Corona-Verordnung, noch in der des Landkreises, teilt er mit.
Den Transitverkehr nutzen insbesondere Autofahrer aus dem Schluckenauer Zipfel in Nordböhmen, der auf drei Seiten von Deutschland umgeben ist. Schließlich führt beispielsweise der schnellste Weg von Varnsdorf (Warnsdorf) nach Liberec (Reichenberg) über Zittau. Tschechien selbst hat seine Autofahrer inzwischen vor derartigen Abkürzungen gewarnt. "Wir empfehlen, Deutschland zu umfahren", schreibt das Außenministerium in Prag bei Twitter. Manche Fahrer hätten wegen Verstößen gegen die Einreise-Quarantäne-Verordnung Geldbußen zahlen müssen.
Fest steht: Seit Mitte November ist der "kleine Grenzverkehr" ausgesetzt. Bis dahin unterlagen auch Fahrten zum Einkaufen oder Tanken nicht der Quarantänepflicht. Das ist nun anders. Und die Polizeidirektion Görlitz hat die Kontrollen seither verstärkt. "Aufgrund der derzeitigen Entwicklung des Infektionsgeschehens", wie Sprecher Kai Siebenäuger berichtet. Allein seit Anfang Dezember haben die Beamten über 1.000 Verstöße festgestellt und geahndet. Wie viele davon auf die Kontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien zurückgehen, ist hingegen nicht statistisch erfasst.
Mindestens 150 Euro Bußgeld
Dass der Transitverkehr über Deutschland nicht mehr erlaubt sein soll, kann der Polizeisprecher so nicht bestätigen - und beruft sich dabei auf die Sächsische Corona-Verordnung. Wer sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich nach der Einreise sofort für eine ebenso lange Zeit in Quarantäne begeben. Ausnahmen gelten aber für jene, die nur auf Durchreise sind oder Personen, die triftige Gründe vorweisen und sich für weniger als zwölf Stunden in Deutschland aufhalten. "Einkaufen, Sport oder Festlichkeiten zählen nicht dazu", so Kai Siebenäuger. Stattdessen muss die Einreise beruflich, medizinisch oder sozial begründet sein. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld ab 150 Euro aufwärts geahndet werden.
Auch die Bundespolizei achtet verstärkt auf das Einhalten der Corona-Verordnung. "Zurzeit werden gemeinsame Kontrollen mit den zuständigen Landesbehörden geprüft", berichtet Alfred Klaner von der Inspektion in Ebersbach. Allerdings kann er keine Zahlen zu Verstößen nennen. "Einerseits wären diese noch nicht aussagekräftig und andererseits findet zurzeit noch keine statistische Auswertung statt", begründet der Sprecher dies. Allerdings geht die Inspektion nicht davon aus, dass die Verstöße im "kleinen Grenzverkehr" zugenommen haben. Dazu zählen Fahrten zum Tanken oder Einkaufen.
Allerdings bietet die Corona-Verordnung der Bundespolizei keine Möglichkeit, derartige Vergehen zu ahnden. "Uns fehlt die Zuständigkeit", sagt beispielsweise Michael Engler von der Inspektion Ludwigsdorf. So können die Beamten bei Kontrollen an den Grenzen zwar schauen, ob Vorschriften eingehalten werden - sanktionieren dürfen sie diese aber nicht. "Wir können nur an die Vernunft appellieren", sagt der Sprecher. Wenn dann jemand trotzdem einreist, meldet die Bundespolizei ihn dem Gesundheits- beziehungsweise Landratsamt. Ändern könnte sich die rechtliche Situation dann, wenn wieder Grenzkontrollen eingeführt würden, so Michael Engler.
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