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Corona - und der Ärger an der Grenze

Seit der "kleine Grenzverkehr" nach Polen und Tschechien ausgesetzt ist, kontrolliert die Polizei verstärkt Ausländer. Was ist bei der Einreise nun erlaubt und was nicht?

Von Thomas Christmann
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Die tschechische Grenze bei Seifhennersdorf. Zwar ist diese nicht geschlossen, doch der Übertritt ist coronabedingt nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die tschechische Grenze bei Seifhennersdorf. Zwar ist diese nicht geschlossen, doch der Übertritt ist coronabedingt nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Die Kontrollen der Polizei an den Grenzen zu Polen und Tschechien im Landkreis Görlitz sind überzogen. Das findet zumindest ein Leser, der den Großeinsatz vorigen Donnerstag kritisiert. Dort mussten nach seiner Aussage Autofahrer aus Tschechien umdrehen. Die Begründung: Der Transitverkehr von Tschechien über Deutschland nach Tschechien sei nicht mehr erlaubt, anderenfalls drohe Quarantäne und eine Strafe von 150 Euro. Doch dazu stehe weder etwas in der Sächsischen Corona-Verordnung, noch in der des Landkreises, teilt er mit.

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