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Sachsen lockert Corona-Testpflicht an Schulen

Mit der neuen Corona-Verordnung hat Sachsen auch die Lockerungen in Schulen und Kitas geregelt. Welche Regeln dort ab 1. Juli gelten - der Überblick.

Von Andrea Schawe
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Sachsens Schüler und Lehrer müssen sich nur noch einmal in der Woche testen lassen, wenn die Inzidenz unter 10 liegt.
Sachsens Schüler und Lehrer müssen sich nur noch einmal in der Woche testen lassen, wenn die Inzidenz unter 10 liegt. © Christoph Soeder/dpa

Dresden. Mit sinkenden Infektionszahlen sind weitere Lockerungsschritte für Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich. Das sieht die neue Verordnung zum Schul- und Kitabetrieb vor.

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