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Welche Corona-Regeln in den Kliniken ab Freitag gelten

In Zittau, Weißwasser und Ebersbach-Neugersdorf gibt's Lockerungen für Besucher, dafür tritt 3G in Kraft. Und einige Ausnahmen bleiben bestehen.

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Wer in das Zittauer Krankenhaus möchte, muss sich beim Wachschutz anmelden. Das Formular kann auch online heruntergeladen werden.
Wer in das Zittauer Krankenhaus möchte, muss sich beim Wachschutz anmelden. Das Formular kann auch online heruntergeladen werden. © Matthias Weber

Ab Freitag gelten in den Kliniken Zittau und Ebersbach und ab Montag im Krankenhaus Weißwasser neue Regeln für Besucher. Das teilt Sprecherin Jana-Cordelia Petzold mit.

So wird die tägliche Besuchszeit um eine halbe Stunde von 14 bis 18 Uhr ausgeweitet, zudem sind nun maximal zwei statt wie bisher ein Besucher pro Patient und für insgesamt eine Stunde gestattet. Diese müssen sich am jeweiligen Haupteingang beim Wachschutz anmelden, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen und nun nachweisen, dass sie genesen, geimpft oder getestet sind - die sogenannte 3G-Regel. Für die Registrierung kann das Formular unter www.k-ob.de und www.kkh-wsw.de heruntergeladen, ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Beide Elternteile dürfen erkrankte Kinder und Jugendliche besuchen. "Auf das Mitbringen von Geschwisterkindern sollte verzichtet werden", so die Sprecherin. Ist das nicht möglich, gilt für alle ab 12 Jahren die 3G-Regel und sie müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Alle darunter sind davon ausgenommen.

An den Klinikstandorten werden zu bestimmten Zeiten Corona-Tests angeboten. "Unsere Besucher sollten jedoch beachten, dass es unter Umständen zu langen Wartezeiten kommen kann", sagt Jana-Cordelia Petzold. Sie bittet daher darum, eher Angebote bei Ärzten oder Apotheken in der direkten Umgebung zu nutzen.

Begleitpersonen im Kreißsaal können vor Ort 24 Stunden am Tag einen Schnelltest am jeweiligen Standort machen lassen. Für die Notfallaufnahme, Radiologie und andere Bereiche müssen sie jedoch im Außenbereich warten. "Die Besuchsregelungen gelten vorübergehend und werden entsprechend den aktuellen Entwicklungen angepasst", erklärt die Sprecherin. (SZ)

Innerhalb folgender Zeiten werden Tests in den Kliniken angeboten:

  • Ebersbach-Neugersdorf: Montag, Mittwoch, Freitag, jeweils 14 bis 15 Uhr, am Haupteingang
  • Zittau: Montag, Mittwoch, Freitag, jeweils 14 bis 15 Uhr, am Haupteingang
  • Weißwasser: Montag und Donnerstag, jeweils 14 bis 15 Uhr, am Haupteingang

Was die 3G-Regel bedeutet:

  • Geimpft: Nachweis des vollständigen Impfschutzes durch Impfzertifikat oder Impfpass; die letzte Impfung muss 14 Tage zurückliegen
  • Genesen: Mittels PCR-Befund Nachweis einer durchgemachten Infektion. Der Befund darf nicht älter als sechs Monate und nicht jünger als 14 Tage sein
  • Getestet: Testung durch einen Antigen-Test (Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden ist oder durch einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Als Testnachweis gilt ein negatives Testergebnis aus einer anerkannten Teststelle. Schüler gelten während der Schulzeit als getestet, es ist kein Nachweis erforderlich.