Dresden. Mal wieder aufs Land an die Luft oder per Click & Collect etwas in der Stadt zum Abholen bestellen? Wer das in Sachsen will, muss erstmal überprüfen, ob an seinem Ziel- oder Wohnort noch der Bewegungsradius gilt. Zumindest dann, wenn die Orte weiter als 15 Kilometer auseinander liegen. Seit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Schutzverordnung herrscht in Sachsen in Bezug auf die Radiusregel keine Einheitlichkeit.
Wo gilt die Regel denn nun, und wo nicht? Diese Karte zeigt es: Bei Rot 🔴 bleibt man nach 15 Kilometern stehen, bei Grün 🟢 darf man weiter gehen.
Was bedeutet die 15-Kilometer-Regel eigentlich?
Ziel der Bestimmung ist, dass durch eine geringere Mobilität der Menschen die überregionale Verbreitung des Coronavirus gebremst wird. Sachsen hat sich zwar in der neuen Verordnung seit 15. Februar dazu entschieden, an Ausgangsbeschränkungen und Ausgangssperre festzuhalten, die Geltung dieser Regeln aber den Landkreisen und kreisfreien Städten überlassen. Allerdings unter zwei Bedingung:
- Die Wocheninzidenz des Freistaates muss mehr als fünf Tage unter 100 liegen.
- Zusätzlich darf auch in dem jeweiligen Landkreises oder der Stadt der Inzidenzwert fünf Tage lang nicht über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner klettern.
Trifft beides zu, dürfen Einkäufe, Sport und Bewegung im Freien auch außerhalb des 15-Kilometer-Radius' stattfinden. Das Verlassen des Radius' für "touristische Zwecke" bleibt allerdings auch weiterhin verboten. Der Umkreis, in dem sich Menschen bewegen dürfen, ist individuell und richtet sich nach der genauen Wohnadresse - und nicht nach der Ortsgrenze des Wohnortes.
Wie finde ich heraus, wo mein 15-Kilometer-Radius endet?
Die 15-Kilometer-Regel hat es bereits im Frühjahr 2020 gegeben. In Sachsen wurde sie im Dezember mit dem erneuten Lockdown wieder eingeführt. Doch wie merkt man, ob man sich nun etwa bei einer Wanderung noch innerhalb oder schon außerhalb des erlaubten Radius' bewegt?
- Messen mit www.luftlinie.org.
- Auf Calcmaps lässt sich der Umkreis um eine Adresse berechnen.
- Der Freistaat bietet auf seinem Corona-Portal eine entsprechende Funktion an.
Stellt sich nun nur noch eine Frage: Wie lange wird es dabei bleiben, dass von Landkreis zu Landkreis unterschiedliche Ausgangsregeln gelten? Die Antwort: Mindestens bis 7. März. Denn so lange gilt die aktuelle Corona-Verordnung in Sachsen.