Dresden. Mal wieder aufs Land an die Luft oder per Click & Collect etwas in der Stadt zum Abholen bestellen? Wer das in Sachsen will, muss erstmal überprüfen, ob an seinem Ziel- oder Wohnort noch der Bewegungsradius gilt. Zumindest dann, wenn die Orte weiter als 15 Kilometer auseinander liegen. Seit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Schutzverordnung herrscht in Sachsen in Bezug auf die Radiusregel keine Einheitlichkeit.
Wo gilt die Regel denn nun, und wo nicht? Diese Karte zeigt es: Bei Rot 🔴 bleibt man nach 15 Kilometern stehen, bei Grün 🟢 darf man weiter gehen.