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Hotelrestaurants bleiben für Gäste gesperrt

Ein Dresdner Hotelbetrieb fordert leichte Lockerungen der Corona-Auflagen. Doch das Verwaltungsgericht bleibt hart.

Von Karin Schlottmann
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Hotelgäste müssen weiterhin auf ihren Zimmern frühstücken.
Hotelgäste müssen weiterhin auf ihren Zimmern frühstücken. © MAVERICKS

Sächsische Hotelbetreiber dürfen gegenwärtig auch ihren Übernachtungsgästen keine Speisen und Getränke in hoteleigenen Restaurants servieren. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte den Eilantrag einer Dresdner Hotelbetriebsgesellschaft gegen die Bestimmung der geltenden Allgemeinverfügung ab, nach der eine Speisen- und Getränkeversorgung auch in Beherbergungsbetrieben ausschließlich zur Abholung oder Lieferung angeboten werden darf (Beschluss vom 18. Februar 2021, Az. 6 L 84/21).

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