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Corona: Sachsen bleibt vorerst bei Masken-und Isolationspflicht

In Bus und Bahn muss zumindest noch im Dezember Maske getragen werden. Im Januar will das Gesundheitsministerium mit Experten erneut über die Lage beraten.

Von Andrea Schawe
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Einige Bundesländer haben die Isolationspflicht bereits abgeschafft, in anderen bleibt es vorerst bei der Regelung.
Einige Bundesländer haben die Isolationspflicht bereits abgeschafft, in anderen bleibt es vorerst bei der Regelung. ©  Symbolbild: dpa/Sina Schuldt

Dresden. In Sachsen bleiben die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und die Isolationspflicht für positiv Getestete zumindest im Dezember bestehen. Darauf habe sich das Kabinett mit dem Expertenteam verständigt, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Im Januar 2023 wollen man sich dann neu verständigen, die Lage neu bewerten und die Maßnahmen anpassen.

"Meine Bitte an die Bevölkerung ist, das diese wenigen Wochen mitzutragen", sagte Köpping. Gerade durch Corona und auch andere Infektionskrankheiten gebe es momentan einen sehr hohen Krankenstand. Es gehe darum, dass die medizinische Versorgung in den Krankenhäuser und die Arbeitsfähigkeit der Pflegeheime gewährleistet bleiben.

Die Gesundheitsminister der Länder hatten am Montag keine neue Linie für weitere Änderungen an den Corona-Schutzvorgaben beschlossen. Demnach gibt es kein einheitliches Vorgehen etwa zur Maskenpflicht in Bus und Bahn, die meisten Länder wollten die Maskenpflicht im ÖPNV bis Jahresende verlängern, einige darüber hinaus. Zum Teil solle aus der Pflicht eine Empfehlung werden - wie in Bayern ab dem 10. Dezember und in Sachsen-Anhalt ab dem 8. Dezember.

Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz haben die vom RKI empfohlene Isolationspflicht von mindestens fünf Tagen für positiv Getestete inzwischen aufgehoben. In Sachsen müssen sich positiv auf das Coronavirus Getestete weiterhin verpflichtend fünf Tage isolieren.

Köpping bedauerte, dass sich die Gesundheitsministerkonferenz am Montag nicht auf eine gemeinsame Linie einigen konnte. Ein "relativ einheitliches Vorgehen" wäre nötig gewesen. Nach dem Infektionsschutzgesetz können die Länder selbst über eine Maskenpflicht in Bus und Bahn bestimmen. Im Fernverkehr gilt allerdings bundesweit eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken noch bis zum 7. April.

RKI bleibt bei seiner Empfehlung

Sachsens Gesundheitsministerin begrüßte ausdrücklich, dass das Robert Koch-Institut eine klare Stellungnahme zur weiteren Notwendigkeit der Corona-Schutzmaßnahmen abgegeben hat. "Dies hatten wir lange eingefordert", sagte Köpping.

In der Beratung am Montag hatten sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, für die Beibehaltung der Isolationsregeln und der Maskenpflicht ausgesprochen. Sie erwarteten eine steigende Zahl von Neuinfektionen und hätten auf die hohe Sterblichkeit vor allem bei älteren Menschen hingewiesen. Das RKI sehe daher keinen Grund, die bisherigen Empfehlungen zur Isolation zu ändern.

Dank der Masken bleibe die Zahl der Atemwegserkrankungen insgesamt im Rahmen. "Momentan fällt auf, dass sich immer mehr Menschen mit der Grippe anstecken. Deshalb denke ich, dass es im Winter keine reine Corona-Welle geben wird, sondern dass eine Reihe von Atemwegsinfektionen parallel um sich greifen", so Wieler. Dank Impfstoffen und Medikamenten sei die Ausgangslage im Kampf gegen Corona aber besser als zuvor.

Sachsens AfD-Fraktion forderte, die Corona-Schutzverordnung "umgehend" abzuschaffen und bei allen Maßnahmen "auf Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und gesunden Menschenverstand" zu setzen. "Wer symptomlos ist, darf nicht an seiner Arbeit gehindert werden", sagt der Fraktionsvorsitzende Jörg Urban. Das führe in Krankenhäusern, in der Pflege und in Unternehmen häufig zu Personal-Engpässen.

Die Bundesländer, die sich auf eine Abschaffung der Isolationspflicht geeinigt haben, berufen sich bei ihrem Vorgehen auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 "absonderungsersetzende" Schutzmaßnahmen gebe. Als weitere Gründe werden zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung sowie eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent genannt. Auch dass es in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente gibt, rechtfertigt aus Sicht der Länder diesen Schritt. (mit dpa)