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Das sind Sachsens Corona-Beschlüsse im Überblick

Sachsens Landesregierung hat sich auf neue Corona-Regeln verständigt. Die bringen nun erste vorsichtige Lockerungen für den Freistaat.

Von Gunnar Saft
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Sachsen verlängert den Lockdown zwar bis zum 7. März. Für einige Bereiche wird es aber Lockerungen geben.
Sachsen verlängert den Lockdown zwar bis zum 7. März. Für einige Bereiche wird es aber Lockerungen geben. © Sebastian Kahnert/dpa

Dresden. Nachdem Sachsens Kabinett am Donnerstag über die neue Corona-Schutzverordnung beraten hatte, wurde es emotional. Statt sofort über die geplanten Details des neuen Regelwerks zu informieren, holten Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und sein Stellvertreter Wolfram Günther von den Grünen erst einmal weit aus.

Kretschmer stellte fest, wie schwer es Politiker in der Corona-Krise haben, immer die hoffentlich richtigen Entscheidungen zu treffen . Den Satz „Mit Ihnen möchte ich gerade nicht tauschen“, bekäme er zurzeit häufig von Bürgern zu hören. Dann überraschte er mit einem öffentlichen Gesprächsangebot an Katarina Witt. Die Eiskunstlauf-Olympiasiegerin hatte sich zuvor enttäuscht und frustriert über die Pandemie-Strategie im Land geäußert. „Ich mag sie und schätze sie sehr“, gab sich der Regierungschef vorab in Richtung Witt versöhnlich.

Vize Günther bemühte wiederum sogar die friedliche Revolution vor 30 Jahren, um klar zu machen, wie dramatisch die Corona-Lage aus seiner Sicht tatsächlich ist. Erst dann sprachen beide über die Verordnung, die diesen Freitag vom Kabinett verabschiedet werden soll und am 15. Februar in Kraft tritt.

Sächsische.de gibt einen Überblick:

Schule und Kitas

Hier soll es bei den bereits bekannten Plänen bleiben: So will Sachsen die Kitas und Grundschulen ab kommenden Montag wieder öffnen. Es gilt dann erneut das Prinzip der festen Gruppen bzw. getrennten Klassen. Die Pflicht zum Schulbesuch ist vorerst ausgesetzt, allerdings muss bei einem Fernbleiben der Lehrstoff zu Hause nachgeholt werden. Wie lange auf diese Weise unterrichtet wird, ist noch unklar. So gibt es im Schulbereich künftig eine sogenannte Rückfalloption. Das heißt, wenn der Inzidenzwert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt fünf Tage lang über 100 steigt, wird dort erneut geschlossen. Kommunen, in denen der Wert heute noch über 100 liegt, bekommen „zwei bis drei Wochen“ Zeit, um unter die Höchstgrenze zu kommen. So lange darf auch dort unterrichtet werden bzw. die Kitas offenbleiben. Anfang März will die Regierung entscheiden, wann der Präsenzunterricht für weiterführende Klassen aufgenommen wird.

Ausgangssperre und 15-Kilometer-Regel

Zu weiteren Lockerungen, die ab Montag möglich werden sollen, gehört die Aufhebung der bislang gültigen Ausgangssperren und der Begrenzung, sich nicht weiter als 15 Kilometer von seinem Wohnort entfernen zu dürfen. Alle Landkreise und kreisfreien Städte, die einen Inzidenzwert unter 100 erreicht haben, sollen künftig im Alleingang über den Wegfall dieser Regelungen entscheiden dürfen.

Fahrschulen sollen ab Montag nicht generell öffnen dürfen, allerdings für Schüler offen stehen, die Fahrunterricht aufgrund einer beruflichen Qualifikation benötigen. Ähnliches gilt für Musikschulen. Dort soll zumindest der Einzelunterricht für Personen möglich sein, die sich auf ein Musikstudium vorbereiten. Auch für alle diese Maßnahmen gilt eine Rückfalloption.

Dienstleistungen und Hygieneregeln

Der bundesweit übliche Bestell- und Abholservice Click&Collect soll ab Montag auch Sachsens Händlern erlaubt werden. Friseure dürfen im Freistaat aber erst am 1. März öffnen. Voraussetzungen sind ein Terminmanagement für Kundenbesuche und das allgemeine Tragen von medizinischen Masken. Das Personal soll möglichst regelmäßig getestet werden, ein vorheriger Corona-Test für Kunden ist nicht nötig. Gleiches soll für die Öffnung der Fußpflege gelten.

Zudem plane man eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im Auto, wenn mehr als ein Hausstand mitfährt.

Ansonsten bleiben in Sachsen bis zum nunmehr bis 7. März geplanten Lockdown alle Öffnungs- und Kontaktverbote sowie die Masken-Regeln in Kraft. In einem Punkt werden sie sogar verschärft: Bei Fahrgemeinschaften, die nicht zu einem Haushalt gehören, müssen künftig alle Personen im Auto eine medizinische Maske tragen.