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Mehr als 24.800 ungeimpfte Pflegekräfte in Sachsen gemeldet

Wer nicht gegen Corona geimpft ist, bekommt Post vom Gesundheitsamt. Die Datenübertragung macht bei der Umsetzung der Impfpflicht in Sachsen aber noch Probleme.

Von Andrea Schawe
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In Pflegeheimen und Krankenhäusern gilt seit 16. März eine gesetzliche Impfpflicht für die Mitarbeiter.
In Pflegeheimen und Krankenhäusern gilt seit 16. März eine gesetzliche Impfpflicht für die Mitarbeiter. © dpa

Dresden. Sachsen setzt die Corona-Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeberufen um. Bis zum Stichtag 30. April haben die Einrichtungen sachsenweit mehr als 24.880 Beschäftigte an die örtlichen Gesundheitsämter gemeldet, die nicht über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Das geht aus Daten der Landkreise und kreisfreien Städte hervor.

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