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Diese Quarantäne-Regeln gelten jetzt in Sachsen

Wegen Omikron sind die Quarantäne-Vorschriften in Sachsen angepasst worden. Für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur gelten besondere Regeln.

Von Andrea Schawe
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In Sachsen gelten seit dem 24. Januar neue Quarantäne-Regeln.
In Sachsen gelten seit dem 24. Januar neue Quarantäne-Regeln. © dpa/Marijan Murat

Dresden. Die zuletzt von Bund und Ländern beschlossenen Quarantäne-Regeln gelten seit diesem Montag auch in Sachsen. Die Großstädte und Landkreise haben dazu ihre Regelungen für Corona-Infizierte und enge Kontaktpersonen zum 24. Januar angepasst. Infizierte müssen sich damit nur noch zehn statt zuvor 14 Tage isolieren. Nach ersten Erkenntnissen sei der Infektionszeitraum bei der Omikron-Variante etwas kürzer als bei der Delta-Variante, hieß es jüngst aus dem Sozialministerium des Freistaats.

Auch geimpfte und genesene Kontaktpersonen – meist die Angehörigen im eigenen Haushalt – müssen wieder in Quarantäne. Die neuen Regelungen sind notwendig, weil die Virusvariante Omikron leichter zu Infektionen bei geimpften und genesenen Personen führt, begründete das Ministerium die Änderung. Ausnahmen gibt es aber für Kontakte, die geboostert oder maximal vor drei Monaten genesen oder doppelt geimpft worden sind.

Die neuen Regelungen gelten für Infektionsfälle, die nach dem 23. Januar festgestellt wurden. Außerdem können Menschen, die vor dem 24. Januar positiv getestet wurden und deren Absonderung noch andauert, die Möglichkeiten zum Freitesten entsprechend der neuen Regeln nutzen.

Es gibt die Möglichkeit, die Isolation oder Quarantäne zu verkürzen. Infizierte, die mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, können sich am siebenten Tag der Absonderung mit einem Antigenschnelltest in einem Testzentrum oder einer Apotheke testen lassen. Auch Kontaktpersonen können die Quarantäne nach diesem Zeitraum mit einem negativen Schnelltest beenden.

Quarantäne-Regeln: Freitesten auch mit positivem Test

Um einen Kollaps der kritischen Infrastruktur zu verhindern, gelten für Beschäftigte in der Pflege, medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe besondere Regeln. Infizierte in diesen Berufen können schon nach sieben Tagen wieder arbeiten gehen. Voraussetzung dafür ist, dass sie für 48 Stunden symptomfrei sind und ein negativer PCR-Test vorliegt.

Bei der Beendigung der Isolation wird nach Angaben des Gesundheitsministeriums ausnahmsweise auch ein positiver PCR-Test anerkannt, wenn der sogenannte CT-Wert über 30 liegt. Nicht alle Labore geben diesen CT-Wert an, der etwas über die Viruskonzentration der infizierten Person aussagt. Je niedriger der Wert, desto höher die Viruslast. "Wenn der CT-Wert nicht angegeben ist, gilt nur ein negativer PCR-Test", so das Ministerium.

Für Schülerinnen und Schüler, die Kontaktpersonen sind, gelten nun kürzere Zeiten. Sie können sich schon am fünften Tag der Quarantäne mit einem Antigenschnelltest "freitesten" lassen - am besten in einem Testzentrum, im Ausnahmefall geht das auch mit dem Test in der Schule. Voraussetzung für das Ende der Quarantäne ist, dass sie sich regelmäßig in der Schule testen.