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Umsatz im Gastgewerbe bleibt weit unter Vor-Corona-Niveau

Hotels scheitern im Streit um Corona-Entschädigungen am BGH, Amtsärzte-Chefin warnt vor Personallücken in Gesundheitsämtern - unser Newsblog zu Corona.

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Das Gastgewerbe in Deutschland steht noch immer im Schatten der Corona-Krise.
Das Gastgewerbe in Deutschland steht noch immer im Schatten der Corona-Krise. © Symbolfoto: NGG | Alireza Khalili

Coronavirus in Sachsen, Deutschland und der Welt – das Wichtigste in Kürze:

13.20 Uhr: Drosten beleidigt? Corona-Pandemie erneut Thema in Prozess

Der Prozess um verbale Anfeindungen gegen den Virologen Christian Drosten auf einem Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte ist auch am Donnerstag sehr von dem Streit um die Coronaschutzmaßnahmen geprägt gewesen. Eine wegen Beleidigung angeklagte 51-Jährige aus Berlin sagte am Donnerstag vor dem Amtsgericht Waren, Drosten habe als Corona-Experte das Leben vieler Menschen und auch das ihrer Familie maßgeblich negativ beeinflusst, etwa durch die Befürwortung von Masken oder Schutzmaßnahmen für Kinder. Sie und ihr mitangeklagter 49-jähriger Mann konnten es nach eigener Aussage im Sommer 2022 nicht glauben, dass sich Drosten auf den Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte traute. Beide bezeichneten Drosten am Donnerstag als Verbrecher.

Drosten, einer der bekanntesten Experten während der Corona-Pandemie, hatte in dem Verfahren geschildert, die Beschimpfungen seien mit einem großen Hass gegen seine Person einhergegangen. Dem angeklagten Mann wird auch öffentliche Verleumdung und versuchte Nötigung vorgeworfen. Er soll laut Anklage von seinem Handy aus Fotos von Drosten ohne dessen Einwilligung in eine Gruppe im Messaging-Dienst Telegram mit 250 Teilnehmern gepostet haben. Die Angeklagte beteuerte am Donnerstag, man habe Drosten nicht bedroht. Gegen eine weitere Angeklagte wurde das Verfahren inzwischen wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Christian Drosten
Christian Drosten © dpa/Kay Nietfeld

Donnerstag, 18. April, 8.58 Uhr: Umsatz im Gastgewerbe bleibt weit unter Vor-Corona-Niveau

Das Gastgewerbe in Deutschland steht noch immer im Schatten der Corona-Krise. Im Februar stiegen die Umsätze zwar im Vergleich zum Vormonat bereinigt um Preiserhöhungen (real) um 0,5 Prozent und nominal um 1,2 Prozent. Verglichen mit Januar 2019, also vor Ausbruch der Pandemie, klaffte aber ein Umsatzminus von real 14 Prozent, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte.

Bei den Beherbergungsbetrieben fielen die Einnahmen im Februar im Vergleich zum Januar 2024 real um 1,6 Prozent. Gegenüber Februar 2023 sank der Umsatz um 0,9 Prozent. Verglichen mit dem Vor-Corona-Niveau verzeichneten Hotels, Pensionen und Co. ein Minus von 9,5 Prozent.

In der Gastronomie stieg der Umsatz real um 0,6 Prozent gegenüber dem Vormonat Januar und sank um 1,2 Prozent zum Vorjahresmonat. Im Vergleich zum Februar 2019 waren die Erlöse aber noch um 15,7 Prozent niedriger.

Mit der Wiedereinführung des regulären Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent für Speisen in der Gastronomie seit dem 1. Januar 2024 steigen in der Regel die Kosten für die Kunden - viele Betriebe legen die höhere Steuer auf die Gäste um. Branchenbeobachter rechnen im laufenden Jahr daher mit mehr Pleiten in der Gastronomie. In der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung das Gastgewerbe zeitweise mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterstützt. Er lief trotz Protesten der Branche zum Jahreswechsel aus.

Sonntag, 14. April 2024, 8.05 Uhr: SPD-Fraktionschef Mützenich für Kommission zur Corona-Aufarbeitung

Der SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hat die Einsetzung eines Bürgerrats und einer Kommission mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie vorgeschlagen. In dem Bürgerrat sollten zunächst zufällig ausgewählte Menschen aller Altersklassen und aus unterschiedlichen sozialen Zusammenhängen ihre Erfahrungen mit der Pandemie schildern und daraus Empfehlungen für die Zukunft entwickeln, sagte Mützenich der Deutschen Presse-Agentur. Diese Ergebnisse sollten anschließend in die Arbeit einer neu zu schaffenden Kommission einfließen, der auch Vertreter aus Ländern und Kommunen angehören sollten.

"Die Kommission soll bewusst über die Legislaturperiode hinaus über etwa vier Jahre die Pandemieaufarbeitung mit den gesellschaftlichen Realitäten und Herausforderungen auf regionaler, bundesweiter und europäischer Ebene verknüpfen", sagte Mützenich. "Wir erhoffen uns von einem solchen Prozess, dass wir die Aufarbeitung der Pandemie nah an den Menschen organisieren, deren Erfahrungen aufgreifen, mit den Erkenntnissen aus Politik und Verwaltung zusammenführen und die richtigen politischen Schlüsse daraus ziehen. Uns geht es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt."

Ende März hatte das Online-Magazin "Multipolar" die teilweise geschwärzten Protokolle des Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI) aus der Anfangszeit der Pandemie öffentlich gemacht. In der Folge wurde der Ruf nach einer Aufarbeitung der staatlichen Politik zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit Zehntausenden Toten in Deutschland lauter. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt angekündigt, dass die Dokumente entschwärzt werden sollen, um mehr Transparenz zu schaffen.

Mützenich sagte der dpa, die SPD wolle "eine umfassende und ganzheitliche Aufarbeitung der Pandemie erreichen - jenseits parteipolitischer Sichtweisen". Dabei gelte es, alle gesellschaftlichen Bereiche zu erfassen und die Erfolge und die Probleme beim Kampf gegen die Pandemie zu erfassen, um dann die Lehren daraus zu ziehen.

Im Gesundheitswesen laufe die Aufarbeitung bereits. Daraus hätten sich viele positive Entwicklungen ergeben, zum Beispiel bei der Digitalisierung und der Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Pandemie habe aber praktisch alle Lebensbereiche betroffen - von der Kinderbetreuung in den Familien, den Schulen und Universitäten über die Kultur bis hin zur Wirtschaft und den Unternehmen.

"An vielen Stellen sind wir gut durchgekommen, aber es hat auch Entscheidungen gegeben, die Verletzungen mit zum Teil langfristigen Auswirkungen hervorgerufen haben", sagte Mützenich. Viele Betroffene wünschten sich, über das Erlebte zu berichten, damit daraus Konsequenzen gezogen würden. "Dies wollen wir ermöglichen."

16.45 Uhr: Corona-Entschädigung: Hotels scheitern am BGH

Im Streit um eine Entschädigung für Einnahmeausfälle in der Corona-Pandemie sind die Betreiber zweier Hotels vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Die von den Klägern angegriffenen Infektionsschutzmaßnahmen der Stadt Bremen seien rechtmäßig gewesen, urteilte das höchste deutsche Zivilgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Zudem seien Großunternehmen bei den staatlichen Corona-Hilfen nicht gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen benachteiligt worden. Mit ihrer Klage blieben die Hotels bereits in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Ihre Revision wurde nun auch vom BGH zurückgewiesen.

Die beiden Bremer Hotels sind Teil einer bundesweiten Hotelkette. Die Hotelbetreiber forderten mit ihrer Klage von der Stadt Bremen Entschädigungen für Einnahmeausfälle, die ihnen 2020 und 2021 durch die von der Stadt erlassenen Corona-Maßnahmen entstanden seien - vor allem durch angeordnete Beherbergungsverbote und Gaststättenschließungen. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig und rechtswidrig gewesen, lautete der Vorwurf der Kläger. Die staatlichen Corona-Hilfen hätten keine ausreichende Kompensation dargestellt und zudem konzernzugehörige Unternehmen gegenüber Einzelunternehmen benachteiligt.

Der BGH sah das anders. Die Infektionsschutzmaßnahmen in Bremen beruhten demnach auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage. Die Eingriffe seien zudem "durch großzügige staatliche Hilfsprogramme entscheidend abgemildert" worden. Die Hotelkette, zu der die beiden Kläger gehören, habe aus staatlichen Förderprogrammen insgesamt 73,6 Millionen Euro und aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds einen Kredit in Höhe von 47,5 Millionen Euro erhalten. Die Kläger könnten sich nicht "auf eine solidarische Lastenverteilung zu ihren Gunsten und auf Kosten kleiner und mittlerer Hotelbetriebe berufen".