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Corona-Schließung: Eltern erhalten Kita-Beiträge zurück

In Oppach konnten wegen Corona-Ausfällen Kinder nicht betreut werden. Jetzt gibt's deshalb Geld zurück. Warum die Gemeinde mehr zahlt, als sie müsste.

Von Romy Altmann-Kuehr
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Die Oppacher Kita hatte im vorigen Jahr für einige Gruppen pandemiebedingt über Tage schließen müssen.
Die Oppacher Kita hatte im vorigen Jahr für einige Gruppen pandemiebedingt über Tage schließen müssen. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Wer zahlt, wenn die Kita wegen Corona-Ausfällen zu ist und die Kinder zu Hause betreut werden müssen? Vor dieser Frage stand man jetzt auch in Oppach, betroffen war die Kita "Pfiffikus": Mehrere Gruppen mussten im November und Dezember des vergangenen Jahres vorübergehend geschlossen werden, weil Erzieherinnen krank waren. Die Kinder mussten zu Hause bleiben. "Im Kindergarten- und Hortbereich standen keine pädagogischen Fachkräfte zur Betreuung der Kinder mehr zur Verfügung", heißt es von der Gemeindeverwaltung. Lediglich die Kinderkrippe konnte geöffnet bleiben. Bis zu 19 Schließtage verzeichnet die Gemeinde.

Nun bekommen die betroffenen Familien die Beiträge tageweise erstattet - insgesamt knapp 4.200 Euro. Das hat der Gemeinderat jetzt beschlossen.

Der Freistaat übernimmt - anders als im angeordneten Lockdown - keine Kosten für derartige Ausfälle, wenn Kitas ganz oder teilweise schließen müssen, weil zu viele Erzieher positiv getestet sind und die Betreuung nicht mehr sichergestellt ist. Die Gemeinden müssen ihre eigene Satzung über die Elternbeiträge anwenden, teilt dazu der Sächsische Städte- und Gemeindetag mit - sozusagen die Vertretung der Kommunen.

Über 130 Kinder betroffen

Die Satzung der Gemeinde Oppach besagt dabei ganz klar, dass bei einer kurzzeitigen Schließung von bis zu zwei Wochen die Eltern hinnehmen müssten, dass keine Beiträge erstattet werden. Eine Erstattung gibt es nur, wenn die Einrichtung länger als zwei Wochen zu ist. Laut Satzung müsste die Gemeinde jetzt also nur bestimmten Gruppen die Beiträge mindern, die von einer Schließung von mehr als zwei Wochen betroffen waren. Das sind laut Gemeinde die Hortgruppen der Klassen 3 und 4.

Allerdings: Von einer pandemiebedingten Schließung sei niemand ausgegangen, als die Satzung seinerzeit erstellt wurde, heißt es vonseiten der Oppacher Gemeindeverwaltung. Vielmehr seien mit der Formulierung "zeitweise Schließung" Brückentage oder etwa die Weihnachtsferien gemeint gewesen.

Im Sinne der Gleichberechtigung aller Familien hat die Verwaltung deshalb vorgeschlagen, dass Elternbeiträge wegen der Kita-Schließung für alle Betroffenen teilweise erstattet werden für die Tage, an denen nicht geöffnet werden konnte. Insgesamt betrifft das 137 Kinder - nicht mitgezählt sind diejenigen, deren Beiträge vom Jugendamt übernommen werden.