Konto gekündigt - Aufklärung gefordert

Ein vom AfD-Landtagsabgeordneten Mario Kumpf jüngst aufgedeckter Vorgang hatte für Aufregung gesorgt: Die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien hatte einem Kunden aus Ebersbach Privat- und Geschäftskonto gekündigt, weil dieser sich geweigert hatte, in den Schalterräumen eine Maske zu tragen. Der Mann beruft sich auf ein ärztliches Attest, das ihn von der Pflicht, eine solche Maske zu tragen befreie. Die Sparkasse betont, Kunden und Mitarbeiter schützen zu müssen. Auf den Vorgang gab es nun eine Reaktion aus dem Verwaltungsrat des Instituts.
Ein Mitglied des Verwaltungsrats hat wegen des Vorfalls einen Brief an Landrat Bernd Lange (CSU) als Verwaltungsratsvorsitzenden und den Vorstandsvorsitzenden Michael Bräuer geschrieben. Darin schreibt das Verwaltungsratsmitglied: "Um einen Imageschaden von unserer Sparkasse abzuwenden bitte ich dringend darum, diesen Fall kurzfristig intern aufzuklären und im Anschluss in die Öffentlichkeit zu gehen." Sollte der besagte Sparkassenkunde tatsächlich ein ärztliches Attest zur Befreiung der Maskenpflicht haben, müsse dieser anerkannt werden. Gegebenenfalls sei der Kunde zu rehabilitieren.
Landrat Lange nicht zuständig
Auf SZ-Anfrage teilt Landrat Lange mit, in der Sache nicht zuständig zu sein. "Der Vorstand hat den direkten Bezug zur Kundschaft und ist in dieser Verantwortung zuständig für das Hausrecht", sagt Lange. In diese Kompetenz des Vorstandes mische er sich als Verwaltungsrats-Vorsitzender nicht ein. Von der SZ um eine Stellungnahme vom Vorstandsvorsitzenden Michael Bräuer zu dem Brief des Verwaltungsratsmitglieds gebeten, teilt die Sparkasse mit, dass man zu hausinternen Vorgängen und solchen innerhalb von Sparkassen-Gremien keine Auskunft gebe.
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