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Corona: Tierärztin darf Kind nicht in Kita bringen

Für eine Veterinärmedizinerin aus Neusalza-Spremberg gilt die Notbetreuung nicht - obwohl Tierärzte als systemrelevant eingestuft sind.

Von Constanze Junghanß
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Notbetreuung für die Jüngsten im Lockdown: Selbst in systemrelevanten Berufsgruppen darf sie nicht jeder nutzen.
Notbetreuung für die Jüngsten im Lockdown: Selbst in systemrelevanten Berufsgruppen darf sie nicht jeder nutzen. © Symbolfoto: dpa/Monika Skolimowska

Romy Richter ist Tierärztin mit Leib und Seele. Für Haustiere ist sie im Krankheitsfall ebenso da, wie für Tiere in der Landwirtschaft. Die 33-Jährige gehört zum Team einer Herwigsdorfer Tierarztpraxis. Romy Richter ist auch Mutter eines Kleinkindes. Und da Tierärzte bereits im ersten Lockdown als systemrelevant eingestuft wurden, stand einer Notbetreuung eigentlich nichts im Wege. Dachte Romy Richter jedenfalls. Aber es kam ganz anders.

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